So, hab Sjetzt selbst recherchiert.
Fakt - es gibt kein Differenzkindergeld. Habe nachfolgeden Text von der Seite der Familienkasse Lux. mal über ein Übersetzungsprogramm laufen lassen. Auch wenn es eine schlechte Übersetzung ist, kann man doch herauslesen, dass es in der besagten Konstellation nur Geld gibt, wenn man in Lux lebt. Für Grenzgänger gibt es nur Geld, wenn man verheiratet ist.
Sie sind
• oder Wohnsitz (R)
• oder Gebietsfremden (NR) Kopf mit Ihrer Familie auf dem Gebiet der EU oder, vorbehaltlich der Staatsangehörigkeit, des EWR oder der Schweiz
• oder Gebietsfremden (NR), die Angehörige eines Staates, mit dem Luxemburg ein Übereinkommen für die Familienzulagen
• Empfänger von Familienleistungen von der CNPF
Sie den Partner wechseln
Sie wieder heiraten:
Wenn Ihr neuer Gatte hat auch der Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, die Anspruch auf Familienleistungen ändern sich entsprechend der neuen familiären Situation. Die Kinder des Ehegatten sind zu diesem Zweck als Mitglieder der Familie des Leistungsempfängers, so lange sie hoch sind in Ihrem gemeinsamen Haushalt. Bei der Abfahrt eines Kindes, seine familiäre Lage wird erneut vor entscheidend für den Erhalt (oder die Einstellung) über ihre Rechte.
Sie leben in häuslicher Gemeinschaft:
Wenn Ihr neuer Partner hat auch der Kinder aus einer früheren Verbindung, ihr Recht wird separat ermittelt. Für den Fall, dass Sie im Ausland wohnen, die Kinder des Partners, die nicht in Luxemburg, haben keinen Anspruch auf Familienleistungen in Luxemburg.
Ihre gemeinsamen Kinder haben Anspruch auf Familienleistungen in Luxemburg als Mitglieder Ihrer Familie, solange sie hoch sind in Ihrem gemeinsamen Haushalt. Im Falle der Beendigung der Gemeinschaft, die Rechte verändern.
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