....wird er doch automatisch auf das ursprüngliche Gehalt gerechnet (frage wegen Wiedereintritt nach Elternzeit), oder?
Danke
....wird er doch automatisch auf das ursprüngliche Gehalt gerechnet (frage wegen Wiedereintritt nach Elternzeit), oder?
Danke
Normalerweise schon, dein Arbeitsvertrag bleibt ja bestehen und ist damit auch an die Indexierung gebunden.
Ich will es nicht behaupten, aber ich glaub nicht, dass dein Gehalt angepaßt wird. Dein Arbeitsvertrag ist ja während der Elternzeit "stillgelegt". Und da das Geld auf das Gehalt vor dem Muschu basiert, vermute ich mal, dass man Pech hat.
Nein, wenn du einen gültigen Arbeitsvertrag von z.B. 2005 hast, mit 2500 € brutto als Vereinbarung (Index 636,26), dann bekommst du jetzt 2899,09 €, denn der aktuelle Index ist 737,83 und nur dieser Index zählt. Punkt aus. Du darfst dich nur von deinem AG nicht überreden lassen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben aus irgendwelchen Gründen (weil Teilzeit gewünscht oder ähnliches). Denn wenn der AG dann dort z.B. wieder 2500 € reinschreibt, dann gelten die zum aktuellen Index und dann liegt das Kind im Brunnen 😉
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