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Forum / Familie und Gesundheit

Wem steht das Kindergeld und Kinderbonus zu?  

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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Hallo, wem steht eigentlich das Kindergeld und der Kinderbonus zu? Die 3 gemeinsamen Kinder leben bei mir in Deutschland. Mein Mann, von dem ich seit 3 Jahren getrennt lebe, erhält die Unterschiedszahlung aus Lux. für die 3 Kinder. So muß der Unterhalt nicht um die Hälfte des deutschen Kindergeldes gekürzt werden .Hebt sich fast 0 zu 0 auf. Er aber behauptet jetzt, dass ihm alleine der Kinderbonus in voller Höhe zusteht, weil er ja seit Anfang 2008 versteuert werden soll . Mit dem Kinderbonus würden die ihm abgezogenen Steuern quasi abgegolten. Aus sicherer Quelle weiß ich aber, dass er seit Januar 2008 immer noch das gleiche Gehalt bekommt, ohne jegliche Abzüge(bei 3 Kindern gibt´s ja keine Abzüge). Außerdem wären nach neuem Steuerrecht seine Abzüge eh so gering , dass er niemals auf die Höhe des Kinderbonus käme. Wie hoch ist der eigentlich? ist das so richtig? Wer weiß Bescheid? Wo ich schon mal hier bin: Wie hoch ist eigentlich das "Schulgeld"? Meine Kinder sind 4, 10 und 13 Jahre alt. Danke schon mal im Voraus!

😎


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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Haaaaallllooooo.....,

kann mir denn keiner helfen von euch????

Gruß von "keine Ahnung" :cry::cry:


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biggi8665
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16 Jahren  ago  

Hallo Dass sich das 0 zu 0 aufheben soll kann ich mir gar nicht vorstellen. Im zu bezahlenden Unterhalt wird deinem Mann normal die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Die Ausgleichszahlung aus Luxemburg ist aber wesentlich mehr als nur 231 Euro (bei 3 Kindern) im Monat. Bei cnpf.lu kannst du die Tabellen der Berechnungen einsehen. Das Kindergeld steht weder dir noch deinem Mann zu.... Es ist das Geld deiner Kinder und derjenige bei dem die Kinder leben bekommt es auch ausbezahlt (normalerweise). Laut CNPF erhält jedes Kind - dem Kindergeld zusteht - 922 Euro im Jahr als Bonus. LG Biggi


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chicka
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16 Jahren  ago  

Hi, guck mal hier: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2447 Der Artilel steht auf der Startseite. Da steht auch , wieviel Schulgeld Dir bzw. den Kindern zusteht In dem Artikel unten ist auch ein Link, da bekommst Du bestimmt noch mehr Infos. :cheer:


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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Hallo chicka,

danke für deine Antwort, bin aber immer noch verwirrt. Also nochmal: Mein Mann bezahlt seinen regulären Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Vom deutschen Kindergeld (462,-) darf er die Hälfte (231,-) abziehen In Luxemburg bekämen wir regulär 783,18 für die 3 Kinder. Macht also eine Unterschiedszahlung von 321,-, die Hälfte 160,50. Wir haben es so gehandhabt dass er nichts vom deutschen kindergeld bekommt, ich dafür aber nichts vom Luxemburger. Ist doch richtig so, oder? Oder ist es so, dass er eigentlich nur die Hälfte vom deutschen Kindergeld abziehen kann, die luxemburgische Unterschiedszahlung aber komplett für die Kinder wäre? Weiß ja nicht so richtig wie das lux.Gesetz das vorsieht. Was den Kinderbonus betrifft so hat mein Mann sehr gereizt darauf reagiert. Er behauptet, dass ihm dieser Bonus ganz alleine zusteht, da er ja das lux. Kindergeld bekäme, also Berechtigter wäre.Oder bekommen wir die Hälfte?? Ich blicke da einfach nicht dahinter:cry:

Wäre schön wenn mir das mal jemand (chicka)verständlich machen kann oder mir jemanden empfehlen kann, der sich 100% mit diesen ganzen Dingen auskennt. Die Anwälte kennen sich nämlich auch nicht alle damit aus. Danke schon mal.... :confused:


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chicka
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16 Jahren  ago  

Hmmmm.. wenn einer in D arbeitet und einer in Lux, dann kommt es fürs Kindergeld darauf an, wo die Kinder leben. Aber Ihr müsstet, wenn Ihr (erstmal zusammen) deutsches Kindergeld bezieht, von Luxemburg einen Ausgleich bekommen. Das deutsche Kindergeld ist ja weniger - also zahlt Luxemburg den Differenzbetrag. Euch steht auf jeden Fall das Kindergeld zu, was Ihr in Lux bekommen würdet. Die Frage ist aber, wo die Kinder leben? Was ich auch nicht weiß, ist, inwieweit ihm Anteilig das Kindergeld zusteht, da er Unterhalt zahlt. Steht ihm ein teil zu, dann kann ich mir nur vorstellen, dass sich dieser teil auf den gesamten Kindergeldbetrag bezieht, also deutsches Kindergeld plus Ausgleicszahlung. Wenn Du in dem Artikel http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2447 auf CNPF klickst, dann kommst Du auf die Seite der Familienkasse. Ich würde da einfach mal anrufen - das kann ja nicht schaden. Vielleicht kennen die das Problem und wissen sofort bescheid. Was den Bonus angeht, da werd ich mich mal schlau machen. Aber ich kann mir vorstellen, dass das alles sehr davon abhängt, wo die Kinder leben. wenn Du was rausbekommen hat, dann poste das unbedingt hier 🙂


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chicka
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16 Jahren  ago  

.. folgenden Text hab ich gefunden:

Kinderbonus

Ab 2008 hat jede Familie, die in Luxemburg der Steuerpflicht unterliegt und Bezieher einer Familienzulage ist, Anspruch auf eine neue Leistung, den sogenannten „Kinderbonus”. Bei diesem Bonus handelt es sich um einen „automatisch ausbezahlten Bonus” in Form einer Leistung, einer Art Steuerermäßigung pro Kind, die früher im Zusammenhang mit der Lohnsteuer gewährt wurde. Der Kinderbonus stellt einerseits eine steuerliche Maβnahme dar, auf der anderen Seite handelt es sich aber auch um eine Familienzulage. Familien, die in der Vergangenheit nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung kamen, wird künftig ebenfalls der Kinderbonus ausbezahlt.

Der jährlich pro Kind für Bezieher einer Familienzulage gezahlte Betrag beläuft sich auf 922,50 Euro. 2008 wird der Kinderbonus in Form einer Einmalzahlung gewährt, soll ab 2009 aber voraussichtlich monatlich zusammen mit der Familienzulage ausbezahlt werden.

Für Grenzgänger gelten für den Kinderbonus die gleichen Bedingungen wie für die Familienzulage.


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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Hey, vielen Dank chicka....wenn ich was rausgefundeen habe, melde ich mich an dieser Stelle wieder. Wird aber problematisch mit dieser lux. Behörde, da geht ja echt niemand ans Telefon.:angry:


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robby1
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16 Jahren  ago  

Also, meine Rechtsanwältin hat mir erzählt, dass bei Geschiedenen , wenn der EX-Mann Grenzgänger ist, ihm die volle Ausgleichszahlung zusteht. Wenn du nicht arbeiten gehst und die Kinder bei dir leben, steht dir das komplette Kindergeld und Kinderbonus und alle anderen Zahlungen, wie z.B. Schulgeld zu. Du bist dann bezugsberechtigt. Von dem Kindesunterhalt, geht dann das hälftige lux. KG ab, aber erst ab einem best. EK. Ob das lux. oder deutsche KG angerechnet wird, könnte verhandelt werden, besteht er auf das lux. KG, hast du Pech!


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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Danke Robby, da ich Teilzeit arbeite, hat sich das ja dann erübrigt, alles bleibt wie gehabt was das Kindergeld angeht (auch wenn ich es nach wie vor ungerecht finde) Weißt du denn, wie sich das mit dem Kinderbonus verhält? Da es sich ja um eine Familienleistung handelt, müsste der doch in diesem Fall auch geteilt werden, oder?


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robby1
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16 Jahren  ago  

Ich gehe davon aus ihr seid in Deutschland geschieden, dann gilt die deutsche Rechtssprechung. Für die Unterhaltsberechnung gilt ja bereinigte Nettoeinkommen des Ex-Partners. Falls Unklarheiten wegen Kindesunterhalt bestehen, kannst du dich an das Jugendamt wenden und eine Beistandsschaft beantragen. Da der Kinderbonus dieses Jahr ganz neu ist, wird es schwierig sein, entsprechende Rechtssprechung zu finden.


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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Hey, du kennst dich gut aus! Bisher hatten wir keine Unklarheiten was den Unterhalt betrifft. Die fangen jetzt erst an durch den Kinderbonus und das Schulgeld. Mein Ex denkt, er käme zu kurz, möchte nichts davon abgeben. Er sieht das leider nicht so, dass das Geld ja eigentlich für seine Kinder ist, um ihnen einen gewissen Lebensstandart zu ermöglichen. Schade eigentlich...:cry: Ich dagegen als Alleinerziehende muß mind. halbtags arbeiten UND noch nem Nebenjob nachgehen, damit wir uns wenigstens mal ne Kleinigkeit leisten können. Ist doch alles so ungerecht verteilt.


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robby1
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16 Jahren  ago  

Schlag ihm doch vor, das er mit den Kindern die Klamotten, Schulsachen usw. kaufen geht, dann sieht er mal was das kostet. Vielleicht könnt ihr euch auf der Hälfte einigen. Wir teilen uns z. B. die großen Anschaffungen und zum Geburtstag bekommen die Kinder was Nützliches. Spielkram haben sie eh genug. Damit ist beiden Seiten gedient.


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keineahnung
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16 Jahren  ago  

Das find ich echt klasse von dir dass ihr euch die Großanschaffungen teilt. Da werd ich noch lange von träumen müssen. Diesen Vorschlag hab´ich ihm natürlich auch schon gemacht, wurde aber sofort abgeblockt mit den Worten "Ich muß auch sehen wo ich bleibe". Das einzige was bisher geklappt hat war, daß ich mich um Geb. und Weihnachtsgeschenke kümmere (ich weiß ja am besten was sie sich wünschen) und er sich zur Hälfte daran beteiligt.


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grenzerfahrung
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16 Jahren  ago  

Ich weiss zwar nicht, wie es ist, während man getrennt lebt, aber wenn ihr erst mal geschieden seid und die Kinder bei Dir leben ist für Deinen Dann-Ex Schluss mit Kindergeld-Ausgleichszahlung aus L. Das gibt es nur für Kinder die in seinem Haushalt leben. Was er dann noch bekommen kann ist ein Freibetrag von maximal 288 Euro pro Monat und Kind, abhängig von der Höhe seiner Unterhaltszahlung.