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Forum / Familie und Gesundheit

Welche Unterstuetzung wenn man nach dem Elternurlaub aufhoert zu arbeiten  

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frenchk
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13 Jahren  ago  

... um sich auf die Erziehung zu konzentrieren (beide Eltern arbeiten Vollzeit in Lux)? Gibt es da finanzielle Unterstuetzung? DE hat Elterngeld bis 14 Monate, haben wir da Anrecht drauf? Muss ich mich arbeitslos melden? Hilfe! 😥


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pendler111
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13 Jahren  ago  

Da das Elterngeld in D anhand des Gehaltes berechnet wird, habt Ihr im Prinzip da keinen Anspruch drauf.

Das ist der Jammer in Luxemburg. Auch gibt es nicht, wie in Deutschland, die Möglichkeit auf unbezahlte Elternzeit im Anschluss mit Jobgarantie. elternzeit in Lux ist 2 X 6 Monate (also 1 x 6 je Elternteil)


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Nise
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13 Jahren  ago  

Pendler, so ganz stimmt das nicht. Es gibt die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu machen, allerdings muss der AG zustimmen.


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pendler111
502 Messages

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13 Jahren  ago  

Stimmt schon - aber eine Garantie hat man leider nicht auf seinen Arbeitsplatz 🙁 Ist man leicht ersetzbar, wird dies in der Regel auch so gehandhabt - leider.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Wenn Dein Arbeitgeber zustimmt, kannst Du doch alleine die 12 Monate zu Hause bleiben oder hat sich das mittlerweile geändert. Garantie auf den Arbeitsplatz hat man nie. Einer Bekannten von uns wurde gesagt, sie kann das Jahr zu Hause bleiben und könnte danach wieder Teilzeit zurückkommen. Das war auch so, als sie zurückkam, wurde ihr aber bereits am 1. Tag gekündigt. Also Garantie gibt es nie, die hat man glaube ich nur, wenn man nur die 6 Monate zu Hause bleibt.


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chicka
497 Messages

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13 Jahren  ago  

6 Monate beträgt die Elternzeit, die jedem Elternteil pro Kind zusteht. Auch mit Genehmigung des AG kann die Zeit nicht von einem auf das andere Elternteil übertragen werden. Man kann also nich alleine 12 Monate Vollzeitelternzeit in Lux nehmen. 12 Monate mit Einverständnis des AG bezieht sich auf Teilzeitelternurlaub.

Will man (als Mutter) nach 6 Monaten Vollzeitelternzeit noch nicht arbeiten, so kann man höchstens eine Vereinbarung mit dem AG treffen für unbezahlten Urlaub im Anschluss (oder man macht einen neuen Vertrag über Teilzeit).

Eine Garantie hat man nie in Luxemburg - viele Mütter bekommen nach 6 Monaten Vollzeitelternzeit ihre Kündigung, weil der AG die Stelle unbefristet neu besetzt hat.

Echten Kündigungsschutz hat man lediglich während der 12 Monate, wenn man Elternteilzeit macht.