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Forum / Familie und Gesundheit

Welche Ansprüche bei Geburt für Grenzgänger?  

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Sunshine5
27 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

wer kann mir sagen, welche Ansprüche man als Grenzgänger (beide arbeiten in Lux. und wohnen in D) bei der Geburt eines Kindes hat? Über Elternurlaub bzw. Mutterschutz und die Bezahlung weiß ich bescheid. Ich habe aber mal was von einem blauen Formular gehört?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG


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Toni03
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

auf jeden Fall hast Du noch Anspruch auf die vorgeburtliche, eingendliche und nachgeburtliche Zulage (also 3 Formulare). Das sind jeweils 580,03€. Bei dem ersten Formular muß Dein Gyn. alle Termine zeitgerecht eintragen und mußt noch ein Zahnarzttermin in dieser Zeit wahr genommen haben, das 2. Formular bekommst Du im Krankenhaus abgestempelt und das 3. Formular mußt Du die Vorsorgeuntersuchungen von Deinem Kind eintragen lassen. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

LG

PS: Die Formulare bekommst Du bei der CNPF. Wenn Du sie per Fax anforderst, sind sie sehr schnell da!


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Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Toni03, seit wann gibt es denn die von dir beschriebende Zulage. Mein Sohn ist jetzt 3 geworden, da gab es sowas noch nicht, oder ich hab es versäumt. Weisst du die Nummer der Formulare?


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Toni03
11 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Simone,

seid wann es diese Zulage gibt, weiß ich nicht genau, da ich im März mein erstes Kind bekommen habe. Meine Freundin hat letztes Jahr im August entbunden, die hat auch diese Zulage bekommen. Eine Nummer von diesen Formularen kenne ich nicht. Diese Formulare sind auf französich! Die Formulare heissen,: -D'allocations familiales et de naissance- --allocation prenatale und das letzte Formular --allocation postnatale (das ist das Blaue Formular, dort werden die U- Untersuchungen eingetragen).


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

hat jemand einen LIKK wo ich das Blaue Formular (nachgeburtliche Zahlung) ausdrucken kann, oder geht nur das orginnal???


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Xe
32 Messages

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16 Jahren  ago  

Normalerweise bekommst du das bei deinem Gynäkologen


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eifelgaenger0815
45 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, es gibt keinen Link zu den Formularen. Musst du original bei der CNPF anfordern. Kommen aber recht schnell. Geburtenzulagen stehen dir nur zu, wenn dein Kind nach dem 01.01.2006 geboren ist. Da wurde das europäische Recht wohl geändert, zugunsten der Grenzgänger. Aber Achtung: Zulage 1 und 2 haben nur ein Jahr Antragsfrist, Zulage 3 kann mit dem 2. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Und, wie in Luxemburg üblich, die Fristen (Auch die Stempel in den Formularen) müssen 100% ig stimmen. Bei Zulage 3 muss der Stempel der deutschen U1 von einem Kinderarzt stammen. Leider sind die meisten U1 Untersuchungen aber im Krankenhaus von einem Gynäkologen durchgeführt worden. Dann lehnen die Luxemburger die Zulage ab. Sie nehmens halt mehr als genau. Oder, wenn ich gehässig sein will, sie gönnen den Grenzgängern die luxemburger Zulage nicht. Viel Spaß beim Ausfüllen und Stempel sammeln


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sibornhofen
10 Messages

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16 Jahren  ago  

Mein Kind ist jetzt schon 25. Monate alt. Hatte damals allocations familiales et de naissance verpasst. Wie lange nach der geburt muss die allocation prenatale gemacht sein. Die Stempel meiner u untersuchungen sind alle vom Kinderarzt. Könnte ich die noch beantragen oder es zumindest versuchen? Werde mich mal bei der cnpf einloggen.


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eifelgaenger0815
45 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, die Verjährungsfrist der nachgeburtlichen Zulage beträgt 2 Jahre ab dem 2. Geburtstag des Kindes. Steht so auf dem blauen Formular.


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move11
164 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo gibt es diese Zulagen auch wenn nur der Mann ist Lux arbeitet???


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

JA!!!! Mein Mann ist Grenzgänger und ICH bin in Deutschland angestellt


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

folgendes steht in einer Broschüre von der Caisse Nationale des Prestations Farriliales .....

zum Thema Geburtszulagen:

Die vorgeburtliche Zulage:

(1. Teil) wird an die Mutter gezahlt, wenn diese: - am Tag der letzten vorgeburtlichen Untersuchung ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg hat; - sich während der Schwangerschaft fünf vorgeburtlichen und einer zahnmedizinischen Untersuchung unterzogen hat. Die vorgeburtlichen Untersuchungen müssen vom Frauenarzt vorgenommen werden, die erste davon unbedingt vor Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats. Bei Nichtbeachtung dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Zulage.

Die eigentliche Geburtenzulage

(2. Teil) wird im Normalfall an die Mutter gezahlt, wenn diese: - ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt in Luxemburg hat; - in Luxemburg entbindet, ausgenommen sie befindet sich im Ausland während einer zeitweiligen und begründeten Abwesenheit. Persönliche Beweggründe sind keine ausreichende Begründung. - sich einer nachgeburtlichen Untersuchung unterzogen hat. Diese muss von einem Frauenarzt in einem Zeitraum von 2 bis 10 Wochen nach der Geburt vorgenommen werden; Falls die Eltern getrennt leben wird die eigentliche Geburtenzulage an die Person, die die Kosten der Entbindung trägt oder an denjenigen, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt, gezahlt. Bei einem in Luxemburg anonym geborenen Kind erhält sie derjenige, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt.

Die nachgeburtliche Zulage

(3. Teil) wird im Normalfall ebenfalls an die Mutter gezahlt, insofern das Kind: - seit seiner Geburt dauernd im Großherzogtum Luxemburg aufgewachsen ist; - innerhalb genau festgesetzter, auf dem Antragsformular angegebener Fristen 6 ärztlichen Untersuchungen unterzogen wurde. Falls eine andere Person zum Zeitpunkt des 2. Geburtstages des Kindes für dessen Unterhalt aufkommt, wird die nachgeburtliche Zulage an diese gezahlt. Diese Leistung erfolgt vollständig, wenn das Kind tot geboren wird oder vor dem 2. Lebensjahr stirbt. Im Falle einer Trennung der Eltern erhält sie derjenige, der für den Unterhalt des Kindes aufkommt.

Zusammengefasst: Wenn Sie Grenzgänger oder Wanderarbeitnehmer sind und eine berufliche Tätigkeit in Luxemburg ausüben oder eine Pension hier beziehen entsteht Anspruch auf: alle ausführbaren Leistungen, d.h. je nach Fall: - Kindergeld - Schulanfangszulage* - Sonderzulage für behinderte Kinder - Erziehungszulage* - Elternurlaubsgeld* - Mutterschaftszulage**

* Nur für Aktive im Rahmen der EWG-Verordnungen ** Nur für persönlich pflichtversicherte (Mutterschaftsgeldleistungen setzen eine eigene Pflichtversicherung voraus)

Demnach dürfte es für Grenzgänger bei der Geburt eigentlich nix geben.


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eifelgaenger0815
45 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, das stimmt so nicht, weil die Broschüre, soweit ich weiß, Stand 2004 ist. Das europäische Recht wurde seitdem geändert. Deshalb bekommen ab 01.01.2006 geborene Kinder auch Geburtenzulagen. Schönen Gruß


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

ohh dann sollte ich mal genauer nachhören, denn am 10.06.2007 ist unsere 2. Tochter geboren worden. Kann ich da noch was bekommen? wahrscheinlich dann nur das 3.?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Eifelgänger hat Recht. Das Gesetz ist vor 2 oder 3 Jahren geändert worden. Demnach haben auch Grenzgänger Anspruch auf die 3 Zulagen. Auch wenn nur einer der beiden Partner in Luxembourg arbeitet und der andere in D. Ich habe die ersten beiden Prämien bekommen. Die Formulare müssen aber peinlichst!!!!!! genau ausgefüllt und von den ensprechenden Ärzten abgezeichnet und abgestempelt werden (bitte genau die Untersuchungsfristen einhalten) Die Nachgeburtszulage gibt es nach dem 2.Lebensjahr des Kindes. Die Abgabefrist danach sind 2 Jahre, so steht es auf dem Formular. Habe aber auch davon gehört, das sich das auch schon geändert hätte auf 1 Jahr. Aber nur gehört, bin da also nicht sicher. 😎