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Forum / Familie und Gesundheit

Wegeunfall - wie gehts weiter  

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Doro81
2 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich hatte am 28.03 einen Wegeunfall von Lux arbeit nach Hause. Mir ist einer hinten drauf gefahren. War daraufhin 1 Woche im Krankenhaus und 2 Wochen noch krank geschrieben. Meine Arbeitsstelle hat den Unfall gemeldt, jedoch weiß ich nicht was geschrieben wurde. Mein Auto ist totalschaden. Was muß icvh jetzt machen, um das Krankengeld zu bekommen und wie läuft das mit der Berufsgenossenschaft in Luxemburg ab und welche Zahlungen habe zu erwarten?? Muß ich noch irgendwo den bericht von meinem Auto hin schicken?? 1000 Fragen auf die Sache, doch keine Antwort erhalten, auch nciht von meinem Arbeitgeber.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.

Vielleicht ist das noch wichtig, der Unfall ist in D passiert und ich hatte keinerlei schuld.

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG Doro


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

Die ganze Angelegenheit läuft doch über den Schuldigen, d.h. derjenige der dir hinten aufs Auto gefahren ist. Du wirst mit keinem finanziellen Ausgleich bzgl. deines Autos aus Luxemburg rechnen können, da der Schaden ja durch die Versicherung des Unfallverursachers abgewickelt wird. Ob du Krankengeld bekommst, weiss ich nicht. Ich glaube, dass dieser Unfall nicht über Luxemburg abgewickelt wird. Wie geschrieben ich glaube, ich bin mir aber nicht sicher.


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Galaxis18
81 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo Doro 81, Hier einige Info´s,hoffe sie helfen weiter.

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat ein Grenzgänger Anspruch auf (medizinische) Sachleistungen und Geldleistungen (Entschädigung). Auch der so genannte "Wegeunfall" ist durch die luxemburgische Unfallversicherung abgedeckt.

Sachleistungen: Hierfür ist das Wohnland zuständig. Grenzgänger können aber auch im Beschäftigungsland, also Luxemburg, medizinische Leistungen erhalten. Der Grenzgänger muss bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Krankenkasse das Formular E123 einreichen. Der Anspruch der Kostenerstattung für Sachleistungen in Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall liegt bei 100%. Solche Sachleistunngen umfassen ärztliche Betreuung, Arzneimittel, orthopädische Hilfsmittel, Pflege, Krankenhaus- oder Rehaklinikaufenthalt sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Geldleistungen: Sie werden dem Grenzgänger nach luxemburgischer Gesetzgebung gewährt. Sie umfassen die Lohnfortzahlung und unter bestimmten Voraussetzungen den Ersatz materieller Schäden. Die Dauer der Entschädigungszahlung beträgt maximal 52 Wochen. Besondere Regelungen:

Nach Beendigung der Versicherungszeit (also dem Ende des Arbeitsverhältnisses) besteht für weitere drei Monate ein Anrecht auf eine Gesundheitsversorgung. Der Arbeitnehmer muss allerdings während der letzten sechs Monate vor dem Arbeitdunfall versichert gewesen sein (dabei darf es eine Unterbrechung von maximal acht Tagen geben). Dies betrifft besonders auf Angestellte mit befristeten Verträgen unter sechs Monaten und Leiharbeiter.

Ein Wegeunfall (zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle) wird grundsätzlich als im Beschäftigungsland (Luxemburg) passiert angesehen – auch, wenn er auf deutscher Seite passiert ist.

War die von einer Berufskrankheit betroffene Person in mehreren Staaten tätig, wird der Leistungsanspruch vom letzten Beschäftigungsland gewährt (Ausnahme: Sklerogene Pneumokoniose oder Staublunge). Zu erledigende Formalitäten:

Arbeits- oder Wegeunfall: Der Arbeitnehmer muss sienen Arbeitgeber umgehend informieren. Der Arbeitgeber muss daraufhin innerhalb von acht Tagen eine Unfallmeldung verfassen und sie bei der Unfallversicherung (Association d´Assurance contre les Accidents, AAA) einreichen (Adresse siehe unten).

Berufskrankheit: Wenn ein Arzt eine Berufskrankheit festgestellt hat, ist er verpflichtet, sie sofort bei der Unfallversicherung (Association d´Assurance contre les Accidents, AAA) zu melden. Dafür muss eine Berufskrankheitsanzeige ausgefüllt und eingereicht werden.

Weitre Informationen zum Thema Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gibt es hier.

Association d´Assurance contre les Accidents 125, route d´Esch L-2976 Luxembourg Tel.: + (352) 26 19 5-1 www.aaa.lu