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Forum / Familie und Gesundheit

Was wird auf deutsches Kindergeld angerechnet?  

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KK13
7 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo,

mein Mann arbeitet in Luxemburg, ich in Deutschland. Wir wohnen in Deutschland un haben eine Tochter, für die wir in D. Kindergeld kriegen.

Aus Lux. kriegen wir den Differenzbetrag (ist ja nicht mehr viel) und das, was es dort sonst noch so gibt (Geburtszulagen etc.).

Meine Frage steht ja schon oben: Wird etwas von den Luxemburger Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet? Wenn ja, was?

Danke schon mal für die Antworten!

Gruß

Kerstin


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

Wie meinste denn das? Das Kindergeld wird dir nicht gekürzt, nur weil du in Luxembourg was bekommst.


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KK13
7 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo,

genau das ist meine Frage. Ob das deutsche Kindergeld gekürzt wird, weil wir Leistungen aus Lux. (nicht nur Kindergeld, sondern alles andere im Zusammenhang mit Kindern auch) kriegen.


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dirkangela
954 Messages

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15 Jahren  ago  

Zuerst leistet D die Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld,... in voller Höhe, nach D Gesetzen. Dann errechnet die CNPF in L, ob und was als Ausgleichszahlung (Halbjährlich) von ihnen zu zahlen ist. Die Deutschen interessieren sich für die L-Leistungen nicht die Bohne!!!


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KK13
7 Messages

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15 Jahren  ago  

Und ob die Deutschen sich für die Luxemburger Leistungen interessieren......


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

Dann hat das aber nichts mit dem reinen Kindergeld zu tun, sondern mit irgendwelchen anderen Familien-/Kinderleistungen. Das Kindergeld wird in voller Höhe ausbezahlt.

Sollte sich daran irgendwas geändert haben, dann poste das hier mal bitte mit mehr Details.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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15 Jahren  ago  

In Bezug auf Kindergeld ist mir auch nichts bekannt. Man kann aber natürlich keinen Elterngeld in D beantragen und zusätzlich noch Erziehungsgeld in L... So weit ich weiss, wird immer alles verrechnet.


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Benya
93 Messages

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15 Jahren  ago  

Deutschland interessiert nur, ob mindestens ein Elternteil in Deutschland Bezüge hat und somit Anspruch auf Kindergeld hat. Ansonsten gilt wie immer, ist der deutsche Topf größer als der luxemburgische, bekommt man nichts aus Luxemburg.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Nein das ist leider nciht so, mir wurde vor 1 Woche das Deutsche Kindergeld gesperrt. Mit der Begründung....es müsste geprüft werden nach dem deutschem Einkommenssteuergesetz, ob nciht Luxembourh in voller Höhe zahlen muss. Jetzt musste ich eine Bescheinigung nach Lux auf Prüfung schicken...

Hat jemand Erfahrung damit?

Gruß Kerstin


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dirkangela
954 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn du NUR aus Lux. Lohn oder Lohnersatzleistungen erhälts, dann ist sicherlich L mit zahlen dran, kann es sein das du von D nach L gewechselt bist als AN und es der D Kindergeldkasse nicht mitgeteilt hast?