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Forum / Familie und Gesundheit

Wartegeld oder Invalidenrente  

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cglux
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7 Jahren  ago  

Hallo an alle,

ich hoffe erstmal das ich hier in den richtigen Bereich poste!

Nun zu meinem "Problem",bzw. zu meiner Frage:

Ich beziehe seit 2005 auf Grund meiner Krankheit das sogenannte Wartegeld (Indemnite d'attente)! Bin letzte Woche "erwerbsunfähig" aus meiner 5. Reha entlassen worden! Der Sozialarbeiter von der Adem hat mir nahegelegt, die Invalidenrente zu beantragen! Dazu muss ich auch sagen, das ich in Köln wohne und kein richtiger Grenzgänger bin!

Meine Frage wäre jetzt folgende:

Wenn ich die Invalidenrente beantrage, ist diese finanziell gleich hoch wie das Wartegeld, oder verliere ich da Geld? Ich bin heute 45 Jahre alt, und war 33 als ich das Wartegeld zugesprochen bekam! Der Grund meiner Frage ist der, das ich mir absolut kein Geldverlust leisten kann und es um unsere Existenz geht, da meine Frau auch krank ist und dementsprechend nicht arbeiten gehen kann (dazu hab ich 2 kleine Kinder im Alter von 4 und 6)!

Ich danke euch im Voraus für jegliche Hilfe!


Anonymous
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7 Jahren  ago  

Zu der Höhe bzw. ob es einen Unterschied zwischen Wartegeld und Rentenbetrag gibt, kann dir sicherlich nur die Rentenkasse beantworten. Ich kann dir nur sagen, dass wenn du das große "Glück" hast, dass dir die Rente überhaupt dauerhaft zuerkannt wird, du auf diese in Deutschland die KK Beiträge zahlen musst, das sind ca. 10 % - je nachdem in welcher Krankenkasse du bist mehr oder weniger.

Ich weiß nicht, ob das beim Wartegeld auch so ist.


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elfe
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7 Jahren  ago  

Hallo, soweit ich weiß bekommt man das Wartegeld nach einiger Zeit reclassement extern und enstspricht der Höhe der Invalidenrente. So hab ich das im Kopf. Die LCGB, besorders ein Siggi Harrys rechnet die Renten aus, wenn man ihn konsultiert. So war es jedenfalls mal. Horn hat Recht. Sollte die Rente beantragt werden, wird automatisch in Deutschland ein Antrag gestellt. Da gilt es zu überlegen, den deutschen Antrag zurückziehen . Wenn man beide Renten erhält, werden in Deutschland Sozialversicherungsbeträge gezahlt, die etwa doppelt so hoch sind wie in Lux. Die deutsche Rente wird zur steuerlichen Progression auf deine Lux Rente gerechnet und erhöht so den Steuersatz, Krankenkassenbeträge werden soweit ich weiß (da wollte ich nochmal forschen) weder von Deutschland noch von Lux abgezogen. Das besteuerbare Einkommen ist also somit höher


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7 Jahren  ago  

Für Anträge ab dem 1. Januar 2016 gilt das neue Gesetz bei dem das Wartegeld anders berechnet wird.


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cglux
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7 Jahren  ago  

Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

@Elfe Was ich nicht verstehe, ist, wie kann in Deutschland einen Antrag gestellt werden, wenn ich nie in Deutschland gearbeitet habe? Ich bezog schon dieses Wartegeld als ich nach Deutschland gezogen bin... Also, müsste ich nur die Luxrente bekommen, und somit würde sich doch bei mir nichts grossartiges ändern, weder die Steuerhöhe, noch die Krankenkassebeiträge! Oder sehe ich da was falsch?


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info
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7 Jahren  ago  

@cglux In deinem Fall ist der Antrag hinfällig, da es keine Versicherungszeiten in Deutschland gibt, aber sonstwo wie zB Belgien auch nicht (erflogt mit der sg Kontenklärung)

@elfe Das mit dem ablehnen der Deutschen Rente ist gar nicht so einfach, gerade bei Menschen mit Dauerkrankheiten. Einem ehemaligen Arbeitskollegen hat die KV Luxemburg gekündigt da er Anspruch auf eine Deutsche Rente hat und folglich in Deutschland versichert werden kann. Das nennt man wohl "Kostenreduzierung".


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elfe
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7 Jahren  ago  

Info, das ist ja die Härte. Ich weiß, das im Gerede war, ein Verbot des Rückziehens auszusprechen. Aber sowas? Tzzz. Schlimm was sie mit einem machen. Gerecht ist es jedenfalls nicht. Dadurch, das die Sozialversicherungsabgaben in Deutschland getätigt werden, hat man einen hohen Verlust.


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Tino Scholz
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5 Jahren  ago  

Das Arbeitslosengeld beträgt ja 80% vom Lohn. Wie hoch ist denn das Wartegeld,ist das weniger als das Arbeitslosengeld?


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Maisy
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5 Jahren  ago  

So wie es aussieht, bist du nach dem alten Gesetz im Reclassement. Da entspricht die Höhe des Wartegeldes der einer Invalidenrente. 

Nach dem jetzigen Gesetz wird das Wartegeld anders berechnet. Das Gesetz gilt aber nur für neue Fälle, die alten wurden nicht in das jetzige Gesetz übernommen