@Tuta:
Vielen Dank Tuta, das waren schon gute Hinweise und ein sehr guter Denkanstoss. Ich werde mich beim Arbeitsamt in D beraten lassen und tendiere dann doch mich arbeitslos zu melden, da wohl keine Nachteile aus Lux. zu erwarten sind und ich wegen meiner Miet- und Zinseinkünfte mich sowieso beitragspflichtig in D krankenversichern müsste. Es ist echt so, wer spart, wird vom Staat bestraft!
Plan wäre dann das ALG auch für die freiwillige Weiterführung der Rentenversicherung in Lux. zu nutzen. Auf dem Rententag in Trier wurde mir zumindest gesagt, dass ich das so machen kann, sprich ich würde dann während meiner Arbeitslosigkeit in das dt. und lux. Rentensystem einzahlen.
Ich hatte von 2 Personen erzählt bekommen, dass sie auf die dt. Rente verzichten, weil sie dann mehr Steuern auf die Gesamtrente zahlen müssten als die dt. Rente zusätzlich einbringt (Stichwort Progressionsvorbehalt), wobei in diesem Forum Rentner berichten, dass die lux. Rente in Lux versteuert wird und dann in D in den Progressionsvorbehalt eingerechnet wird. Zudem muss dann in D der KK-Beitrag gezahlt werden und nicht in Lux, was der Fall ist, wenn man die Rente ausschliesslich aus Lux. bekommt.
@Daisy: leider nein, so wie ich es verstehe. Es gilt erst mal das Recht des Wohnsitzlandes. Wer im Jahr mehr als ca. 4.500,- Euro Einkünfte hat muss sich in D freiwillig, beitragspflichtig krankenversichern. Die Lux. haben meine Mitversicherungsanfrage nur mit einem Satz beantwortet: Wenden Sie sich an die dt. KK.