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Forum / Familie und Gesundheit

vorgeburtliche Zulage  

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Grenzgaenger31
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8 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite in Luxemburg, wohne in Deutschland und bin schwanger. Nun bin ich dabei herauszufinden, was ich alles beantragen muss/kann. Aktuell habe ich das Antragsformular für die vorgeburtliche Zulage vorliegen, weiß allerdings nicht, wann genau diese 5 vorgeschriebenen Untersuchungen stattfinden müssen. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus für eure Mühe. Liebe Grüße Grenzgaenger31


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

Hallo,

Diese Infos findest zu alle auf der Seite www.zukunftskasse.lu.

Bei der vorgeburtlichen Zulage sind die Untersuchungsfristen nicht bindend (im Gegensatz zur nachgeburtlichen Zulage). Nimm einfach bei jedem Artztermin das Formular mit und lass die Untersuchung darauf vom Arzt bescheinigen. Vergiess auch den Zahnartztermin nicht; alles muss vor der Geburt stattfinden.


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Grenzgaenger31
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8 Jahren  ago  

Hallo,

ok vielen Dank. Also ist es egal wann genau diese 5 Untersuchungen und die zahnärztliche Untersuchung während der Schwangerschaft stattfinden? Ich konnte auf der Seite von der Zukunftskasse leider keine genauen Termine für die vorgeburtliche Zulage finden. Lediglich die Termine für die nachgeburtliche Zulage sind angegeben.


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Nadine0478
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8 Jahren  ago  

Hallo Grenzgänger31 Also bei mir damals stand schon ziemlich genau WANN man zu den Untersuchungen gehen muss! Der Zeitraum war angegeben. Zb Anfang 4Ter Monat usw. Und ich weiß von Ner Bekannten das sie knapp daneben lag bei einem Termin und die Zahlung abgelehnt wurde. Keine Ahnung ob sich das jetzt geändert hat??!! So wars damals. Lg


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Grenzgaenger31
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8 Jahren  ago  

Hallo Nadine0478,

vielen Dank für Deine Nachricht. Darf ich fragen wie lange das schon her ist? Ich habe auch schon öfters gehört, dass sie ziemlich genau mit den Terminen sind. Leider stehen auf dem Formular für die vorgeburtliche Zulage keine Angaben, wann die Untersuchungen stattfinden müssen. Ansonsten werde ich mal bei der Zukunftskasse nachfragen. LG


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Wechslerin
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8 Jahren  ago  

Zahnarzt vor Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats

1. Stempel vor der 12. SSW. 2. Stempel zwischen 14. und 18. SSW 3. Stempel zwischen 23. und 27. SSW 4. Stempel zwischen 29. und 32. SSW. 5. Stempel zwischen 34. und 37. SSW

Die Termine passen ziemlich genau zu den empfohlenen Untersuchungen/Sonographien lt. Richtlinien zur SS-Betreuung.


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Grenzgaenger31
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8 Jahren  ago  

Hallo Wechslerin,

perfekt, vielen Dank für die Hilfe!

LG


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Nadine0478
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8 Jahren  ago  

Hallo Sorry ich habe gerade erst gesehen das du noch was gefragt hattest. Jaa so wie wechslerin schreibt waren die vorgegeben Termine damals auch. Wenn du dich daran hältst sollte alles gut klappen. Alles Gute weiterhin. Lg


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Wechslerin
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8 Jahren  ago  

@JoTrier siehe hier:

http://www.cae.public.lu/de/allocations/premiere-demande/allocation-de-naissance/avant-la-naissance--conditions.html

***

Bedingungen zum Erhalt der vorgeburtlichen Zulage: Die Mutter muss sich mindestens 5 medizinischen Untersuchungen, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Antragsformulare sind durch die behandelden Ärzte auszufüllen. Sie erhalten die Formulare von Ihrem Frauenartzt oder auf Anfrage von der CAE. Zum Zeitpunkt der letzten medizinischen Untersuchung, muss die Mutter ihren legalen Wohnsitz in Luxemburg haben oder selbst auf Grund einer Arbeit in Luxemburg sozialversichert sein.


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Nadine0478
85 Messages

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8 Jahren  ago  

JoTrier Leider nein. Ich hatte es bei meiner 2ten Tochter damals auch versucht aber da ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in Lux sondern Deutschland tätig war wurde es abgelehnt. Lediglich die nachgeburtliche Zulage ( blaues Heft) steht einem zu. Lg