Hallo,
ich habe bis zum Mutterschutz 64 Stunden in Luxembourg gearbeitet. Jedoch wurde mir der Elternurlaub nicht genehmigt, da ich hierfür mind. 20 Stunden pro Woche in Luxembourg gearbeitet haben muß.
Jetzt meine Frage. Den Mutterschutz erhalte ich ganz normal 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Kann ich dennoch, obwohl mir der Elternurlaub abgelehnt wurde, die geburtlichen Zulagen beantragen bzw. erhalte ich diese? Es kann aber auch sein, dass ich meinen Arbeitsvertrag nach dem Mutterschutz auflösen werde. Müsste ich die Zulage dann zurückzahlen????
Wer kann mir weiterhelfen????