Meines Wissen kann der AG den Vollzeitelternurlaub nicht ablehnen. Es gibt ja auch die Möglichkeit, 1 Jahr zu Hause zu bleiben; hier muss der AG einverstanden sein. So war es auf jeden Fall bei meiner Frau.
Nein, das weitere halbe Jahr ist dein persönlicher Luxus! Sprich: du müsstest unbezahlten Urlaub nehmen (Elternzeit) Erziehungsgeld bis zum Ende des 2.Lebensjahres gibt es nur wenn man kein Geld für den congé parental bekommen hat.