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Forum / Familie und Gesundheit

Versicherung Lux <=> D  

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gglux
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich fange demnächst in Luxemburg an zu arbeiten (wohne in D). Ich weiß, dass ich dann in Lux. gesetzlich versichert bin und bei der deutschen Krankenkasse als Grenzgänger geführt werde (nach Einreichen des Formulars S1).

Was passiert jetzt wenn ich in D zum Arzt gehe und dort meine Karte der deutschen GKV vorlege. Wonach bemessen sich die Kosten, die ich für die verschiedenen Behandlungen erstattet bekommen?

Anders gefragt. Angenommen ich gehe in Deutschland zum Arzt und bekomme Behandlung XY. Gehen wir davon aus, dass die CNS laut Gebührenordnung 10€ für die Behandlung erstattet und das nach dem Recht deutscher GKVs 5€ für in D gesetzlich Versicherte erstattet werden würden.

Was bekomme ich dann erstattet, die 10€ oder die 5€ und wie sieht es aus, wenn, die deutsche GKV für in D Versicherte für die Behandlung 10€ erstatten würden und die CNS nur 5€?

Dankeschön!


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Fredde
363 Messages

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10 Jahren  ago  

Es gelten die DE Regeln und Sätze.


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gglux
4 Messages

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10 Jahren  ago  

Das heißt also, wenn ich in D zum Arzt gehe und etwas behandeln lasse, dann:

- bekomme ich nichts erstattet, wenn D nicht leistet, L hingegen schon - bekomme ich den D-Satz erstattet, wenn D leistet, L hingegen nicht - bekomme ich den D-Satz erstattet, wenn D und L leisten würden

Ist das so korrekt?


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corvin
125 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo gglux, was willst du dir denn in DE erstatten lassen? Kostet Dich doch nichts...

Dein Arzt rechnet das mit deiner Betreuungs-KK ab, du bist ganz normaler gesetzlicher Patient (in DE). 5,- Rezeptgebühr bekommst du nicht erstattet... Einzig die ärztlichen Budgets werden durch Dich und Deine Verordnungen nicht beansprucht, aber das weiß nicht jeder Arzt...

Wenn du in Lux zum Arzt gehst, bist du ganz normaler Luxemburger Patient und bezahlst (meistens) selbst, und bekommst dann anteilig von der CNS erstattet. Den kassenanteil der Medikamente und Heilmittel rechnen die Apotheken und Sanitätsgeschäfte (meistens?) direkt mit der CNS ab. Hier musst du einfach Erfahrungen sammeln wo es grade günstiger ist oder Dir die hunderte von Seiten Statuen in französisch durchlesen. 😉 Grober Richtwert: Arztbesuch bleibst du auf EUR 5-10 sitzen, Medikament je nach Wirkstoff ca. 20% (0-100%) Privatanteil.

Generell gilt: ganz Europa: the one and only: CNS Deutschland: the one and only: Deutsche GKV

Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst, die in Luxemburg tlw. von der Kasse bezahlt/erstattet wird, aber in DE nicht (bspw. Brillen) darfst du das nicht(!) in Deutschland in Anspruch nehmen, sonst gelten die deutschen Gesetze/Sätze.

Viele Erfolg.

Gruß, corvin

P.S. Wunder dich nicht, hier arbeiten Ärzte ohne Arzthelferinnen und in ihrem Wohnzimmer 😉


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Hanna1
128 Messages

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10 Jahren  ago  

Das mit dem Erstatten läuft automatisch zwischen der dt. Kasse, bei der Du Dich angemeldet hast, und der Luxemburger Caisse de maladie. Zuzahlen musst Du in den Fällen, in denen Deutsche gesetzliche Versicherte auch zuzahlen. (ausser, Du hast eine Zusatzversicherung...) Du kannst diese Rechnungen (z.B. IGEL-Leistungen) dann in Lux. einreichen und je nach Fall - wenn in diesem Bereich noch mehr gezahlt wird als in Deutschland - bekommst Du was von der Lux. Kasse zurück. De Facto hast Du mit der Caisse de maladie wenig selbst zu tun, wenn Du immer in Deutschland zum Arzt gehst. Es gibt noch einen Vorteil, den Du nur indirekt bemerken kannst: Der dt. Arzt erkennt Deinen Status als Grenzgänger an der Versichertenkarte. Du bekommst zwar im Prinzip dieselben Leistungen wie gesetzlich versicherte Deutsche, jedoch bist Du nicht im Budget drin. Er ist somit vielleicht eher geneigt, Dir diese oder jene Behandlung zukommen zu lassen, da er sie ja einzeln abrechnen kann und nicht nach den strengen Budget-Regeln vorgehen muss.


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gglux
4 Messages

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10 Jahren  ago  

Dankeschön für die vielen hilfreichen Antworten 🙂

@corvin: Vielleicht habe ich mich mit dem Erstatten falsch ausgedrückt: Gemeint war, welche Leistung welches Landes bei der Rechnungserstellung berücksichtigt wird. Angenommen der Arzt in D hätte für die Behandlung gerne 50€, nach Lux. Recht würden von CNS 50€ übernommen, nach deutschem von der GKV 40€, wie hoch ist dann mein Eigenanteil? (Müssten ja dann 10€ sein).

Insgesamt bin ich also, wenn ich in D zum Arzt gehe, ein (von den übernommenen Leistungen) normaler deutscher Kassenpatient. Damit könnte ich dann auch beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung bei ARAG, Debeka, Ergo, HUK, oder wem auch immer in D abschließen, um mehr Leistungen zu erhalten.


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kiwu2009
191 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

der dt. Arzt rechnet mit deiner dt. KK (normaler Kassenpatient) ab. Die dt. KK rechnet diese Leistungen dann mit der CNS ab. Der dt. Arzt hat mit Luxembourg nichts zu tun. Er behandelt einen dt. Kassenpatienten. Lediglich die Krankenkassen DE und LU rechnen miteinander ab.

Du bekommst in DE nur Leistungen der dt. KK bezahlt und genehmigt, die ein normaler dt. Kassenpatient auch erhalten würde. Leistungen die lediglich in LU übernommen werden, müssen auch in LU genommen werden, sprich: du musst dich dann in LU behandeln lassen.

Privatversicherung kannst du zusätzlich in DE abschließen, dazu gab es aber in der letzen Woche bereits eine Unterhaltung in diesem Forum.


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corvin
125 Messages

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10 Jahren  ago  

Hi gglux,

ich verstehe nicht, was du meinst: "welche Leistung welches Landes bei der Rechnungserstellung berücksichtigt wird. Angenommen der Arzt in D hätte für die Behandlung gerne 50€, nach Lux. Recht würden von CNS 50€ übernommen, nach deutschem von der GKV 40€, wie hoch ist dann mein Eigenanteil?"

Du bist gesetzlicher Patient, der Arzt wird gesetzliche Leistungen wie bei jedem gesetzlichen Patient direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Hier geht es nicht darum was er für die Leistung "will", sondern was die Kassenärztliche Vereinigung ihm bereit ist zu bezahlen (Es gilt nicht die GOÄ/GOZ sondern EBM/BEMA).

Wenn er dich vollständig oder teilweise privat abrechnen will und du das zulässt, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben, weil die CNS für ärztliche Behandlungen in DE NICHT zuständig ist.

Es ist Dir natürlich freigestellt eine Private Zusatzversicherung abzuschliessen, siehe mein Vorredner. Die DKV Lux. ist auf Lux. Grenzgänger spezialisiert. Hoffe ich verwirre nicht: in der DKV kannst du sogar einen Tarif wählen, mit dem du in Deutschland in der Gesetzlichen die "Kostenerstattung" wählen kannst (bitte bei Wikipedia nachschauen), und dann wie ein Privater auftrittst (mit Restrisiko - lange Geschichte). Dann ist die CNS aber noch immer NICHT zuständig.

Gruß, corvin