Hallo zusammen,
ich fange demnächst in Luxemburg an zu arbeiten (wohne in D). Ich weiß, dass ich dann in Lux. gesetzlich versichert bin und bei der deutschen Krankenkasse als Grenzgänger geführt werde (nach Einreichen des Formulars S1).
Was passiert jetzt wenn ich in D zum Arzt gehe und dort meine Karte der deutschen GKV vorlege. Wonach bemessen sich die Kosten, die ich für die verschiedenen Behandlungen erstattet bekommen?
Anders gefragt. Angenommen ich gehe in Deutschland zum Arzt und bekomme Behandlung XY. Gehen wir davon aus, dass die CNS laut Gebührenordnung 10€ für die Behandlung erstattet und das nach dem Recht deutscher GKVs 5€ für in D gesetzlich Versicherte erstattet werden würden.
Was bekomme ich dann erstattet, die 10€ oder die 5€ und wie sieht es aus, wenn, die deutsche GKV für in D Versicherte für die Behandlung 10€ erstatten würden und die CNS nur 5€?
Dankeschön!