Unter welchen Voraussetzungen kann eigentlich die Ehefrau eine luxi Versichertenkarte bekommen (Frau arbeitet in D., Ehemann in L.)?
hmmm, uns wurde gesagt, unser Sohn MUSS beim pflichtversicherten Elternteil in Deutschland mitversichert werden. Er hätte nur auf meine KV in Luxembourg gekonnt, wenn mein Partner in Deutschland (unserem Wohnsitz) nicht pflichtversichert wäre, also entweder privat krankenversichert ist, auch in Luxembourg arbeitet oder auch über mich in Luxembourg versichert ist weil nicht erwerbstätig.
Oernie, würdest du in Deutschland arbeiten und krankenversichert sein, könntest du deine erwerbstätige Ehefrau ja auch nicht bei dir mit einschliessen. Warum sollte das in der Grenzgänger-konstellation anders sein?