Also in D ist es ja so, dass der Arbeitgeber das Recht hat, pro Monat der Elternzeit, den Jahresurlaub um ein zwoelftel zu kuerzen. Der angefallene Urlaub waehrend des Mutterschutzes steht einem allerdings vollkommen zu und kann entsprechend nachgeholt werden.
Ist es in Luxembourg genauso?
Ich moechte mir ausrechnen, ab wann ich dann einen Kita Platz benoetigen wuerde.
DANKE EUCH