logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Vaterschaftsurlaub- Frage!  

Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Oernie, hast du denn auch das ganze bezahlt bekommen, also deine elternzeit? Obwohl deine Frau auch 12 Monate elterngeld aus Deutschland bekam?

Ich hab eben mal etwas rumgelesen, aber da raucht einem ja schon nach kurzem der Kopf. Ganz schön kompliziert (oder auch einfach nur kompliziert geschrieben).

Ich habe aber irgendwas gelesen, dass man wohl Anspruch auf unbezahlte elternzeit von 4-6 Monate hätte? Weiß aber nicht, ob ich das richtig verstanden habe.

Die elternzeit selbst muss man aber dann beim Arbeitgeber beantragen? Und das Geld von der Familienkasse? Das ist sich richtig?

Wäre jetzt blöd, wenn mein Freund elternzeit beim Arbeitgeber beantragt und dann heißt es nach Antragstellung , ihn steht nur unvergüteter Urlaub zu, dann müsste er ja, mangels Geld, die elternzeit beim Arbeitgeber wieder rückgängig machen? Das käm ziemlich mies beim Chef an.


Profilbild von
oernie
1262 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

ja, wurde ganz normal bezahlt. ja, muss beim Arbeitgeber beantragt werden und der Antrag muss man dann an die Familienkasse schicken.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Ich würde mir trotzdem einmal die Mühe machen, zur Lux. Familienkasse zu fahren und das alles vor Ort zu klären und Dich nicht darauf zu verlassen, dass es z.B. bei Oernie geklappt hat. Ich habe schon so viele Fälle erlebt, da wurden die gleichen Leistungen beantragt und bei dem einen hat es geklappt, bei dem anderen nicht. Wenn da nur ein Kriterium nachher nicht passt, dann geht es euch so, dass er abgelehnt wird und dann steht Dein Freund vor seinem AG ziemlich blöd dar.

Aber das müsst ihr letztendlich selbst entscheiden, ich persönlich würde mich in solcher Angelegenheit niemals auf hören sagen verlassen, denn wenn es nachher abgelehnt wird, kannst Du ja auch nicht zur Familienkasse gehen und sagen, aber bei "So und so" hat es aber doch geklappt. Das interessiert die nämlich nicht die Bohne!


Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Habe jetzt bei der Familienkasse nachgefragt. Die haben gesagt, dass ihm sowohl der Urlaub, als auch das Geld dazu zusteht! Habe extra mehrfach gefragt, ob das auc wirklich stimmt, da ich ja schon mehr als ein Jahr elternzeit hatte und 1 Jahr auch elterngeld bekommen habe und immer war die Antwort ja, es steht ihm zu! Also kann er seinen elternurlaub wohl so wie erhofft bezahlt nehmen, insofern da nicht nachher einer bei Antragstellung doch noch seine Meinung ändert.aber jetzt so im Vorgespräch hieß es definitiv ja !


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Halt uns mal auf dem Laufenden und gib das "endgültige Ergebnis" bekannt. Ich kann es mir nicht vorstellen...


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ich auch nicht... nur Freund?!


Profilbild von
info
3697 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Auf gehts - und wie von den anderen bereits geschrieben wäre eine Rückmeldung nett. ______________________________________________________________________________________

Der Antrag auf Elternurlaub Der Antrag beim Arbeitgeber

Der 2. Elternurlaub kann vom anderen Elternteil bis zum Alter des Kindes von 5 Jahren einschließlich genommen werden. Er muss seinen Antrag mindestens 6 Monate vor Beginn des Elternurlaubs beim Arbeitgeber mittels Einschreibebrief und Empfangsbestätigung stellen.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub ausnahmsweise im Falle von seriösen Gründen, die gesetzlich angegeben sind, verweigern. Der beantragte Elternurlaub kann dann um maximal 2 Monate verschoben werden (6 Monate, wenn das Unternehmen weniger als 15 Beschäftigte hat). Innerhalb eines Monats muss der Arbeitgeber ein neues Datum für den Urlaub vorschlagen, das aber nicht über 2 Monate (6 Monate in Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten) über das gewünschte Datum hinausgeht, außer wenn der Arbeitnehmer dies fragt. In diesem Fall kann der Antrag des Arbeitnehmers nicht mehr verweigert werden.

Keinerlei Verschiebung ist möglich:

wenn der Arbeitgeber einmal sein Einverständnis gegeben hat; wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen auf den Antrag reagiert hat; wenn der Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber arbeitet und diese sich nicht über die Verschiebung einigen können. Im Falle eines schwerwiegenden Ereignisses in Verbindung zum Kind (Krankheit oder Unfall, der die Anwesenheit eines Elternteiles erfordert, bei schulischen Problemen oder Verhaltensstörungen des Kindes).

Der Antrag bei der nationalen Kasse für Familienzulagen

Der Antrag hinsichtlich der Zulagenzahlung muss schriftlich bei der CNPF gestellt werden und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Antrag beim Arbeitgeber, was den 2. Elternurlaub anbelangt.

Der Antrag muss vom Arbeitgeber zertifiziert sein.


Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Also ich kann euch nur noch mal sagen, was mir gesagt wurde. Mein Freund (ja "nur" Freund, wie sind nicht verheiratet! Leben aber zusammen) hat , trotz der Tatsache, dass ich von 11.10.2012 bis 1.1.2014 elternzeit genommen habe und bis Mitte Oktober 2013 auch Elterngeld aus Deutschland beziehe, Anrecht auf 6 Monate vollzeit elternzeit plus die dazu gehörige finanzielle Unterstützung (Elterngeld) aus Luxemburg in voller Höhe.

Aber: dadurch dass er das luxemburgische Elterngeld haben möchte, steht uns KEINE luxemburgische Erziehungszulage zu. Diese hatten wir eigentlich beantragt und wäre uns ab November , wo mein Anspruch auf das deutsche Elterngeld erlischt, ausgezahlt worden!

Ich muss nun schriftlich bei der Familienkasse in Luxemburg einreichen, samt dem Elterngeldantrag, dass wir auf die erziehungszulage verzichten wollen, zugunsten des elterngeldes!

Desweiteren muss man 1 Jahr lang in Luxemburg beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein, um Anspruch auf elternzeit und Geld zu haben (ist bei uns erfüllt!)

Bis das Kind 5 Jahre alt ist, kann er diesen elternurlaub nehmen.

Edit: achso, und er darf den elternurlaub erst beginnen, wenn aus Deutschland kein Elterngeld mehr fließt, also frühestens ab 1.11.2013, da er den elternurlaub ja aber eh 6 Monate vor Antritt mindestens beantragen muss, kann er den ja ohnehin noch nicht dieses Jahr antreten.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

also hier wäre noch ein Fall in dem es ohne Probleme genehmigt wurde. Ich arbeite in Lux, meine Frau vor der Geburt in D.

Sie blieb für unsere erstes Kind 2 Jahre zu Hause (Elterngeld entsprechend reduziert da auf 24 Monate gestreckt), danach konnte ich 6 Monate Vollzeit Elternurlaub in Lux nehmen zu den schon genannten Konditionen und unter Einhaltung der genannten Fristen (Kind nicht älter als 5Jahre, 6 Monate vor Beginn der Vaterschaftsurlaubes etc.pp).

Zeitgleich beide Elternteile für ein und das selbe Kind geht in der Tat nicht.

Jedoch ist es problemlos machbar wenn die Frau sagen wir mit dem zweiten Kind bereits in Elternzeit ist, und der Mann für das erste Kind seinen Vaterschaftsurlaub nimmt. Gibt ja genug Paare die in kurzem Abstand quasi "ein Aufwasch" machen 😉 Für den ein oder anderen deshalb vielleicht interessant zu wissen, da noch nicht explizit erwähnt.

Erholsamen Abend, Ally


Profilbild von
melusine
19 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ally, danke für deinen Bericht! Wichtig ist auch, dass das nur geht, wenn nicht ZEITGLEICH Elterngeld aus Deutschland fließt. Der Bezug des deutschen elterngeldes muss zuerst abgelaufen sein, danach darf der zweite Partner auch seinen 6 Monatiges Urlaub in Luxemburg nehmen und auch das Luxemburger elterngeld beziehen.


Profilbild von
Marnika
107 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Danke für die ganzen Infos! Die Frage ist jetzt noch, ob es um Elterngeld aus Deutschland generell oder Elterngeld für Kind 1, Kind 2, etc. geht. @Ally: Hat deine Frau für das 2. Kind Elterngeld aus D bezogen, während du Urlaub inkl. Elterngeld aus L bezogen hast?


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

@Marnika Ja


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo,

Annahme: Vater arbeitet in L, Mutter in D in Erziehungszeit Wird das Elternurlaubsgeld fuer den Vater aus L (also die 6 Monate Vollzeit) eigentlich auch angerechnet auf die Leistungen aus D? Bei der Erziehungszulage ist das ja so - es werden alle Leistungen aus L kumuliert und gegen die Leistungen aus D gegen gerechnet, d.h. lux KG + lux Bonus + lux Erzeihungszulage - dt. KG - dt. Elterngeld = Leistungen aus Lux. Gild diese Berechnung auch bei 6 Monaten Vollzeit Elternurlaub?

Danke


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hi,

Push... hat noch niemand o.g. kombination gehabt?

Gruesse


Profilbild von
MarkusK
2 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo,

Tip von mir, ich mache jetzt zum 01.02.2014 meinen 6 Monate Vollzeit Vaterschaftsurlaub. Nicht zu lange mit dem Antrag warten, denn:

ES MUSS ZUM 5 GEBURTSTAG DES KINDES DIE HÄLFTE VOM URLAUB AUFGEBRAUCHT SEIN. ALSO 6 MONATE + 3 MONATE = MACHT MINDESTENS 9 MONATE VORHER BEIM ARBEITGEBER UND DER KASSE BEANTRAGEN. BESSSER NOCHT ETWAS FRÜHER.......

Zum genannten Thema kann ich nicht viel sagen, da ich und meine Frau immer schon Lux. gearbeitet haben. Beim 1.Kind hatte Sie 6 Monate genommen und fürs 2. Kind hatten wir Erziehungsgeld bekommen, jetzt ist die große 4,5 Jahre alt und ich nehme meinen 6 Monate Urlaub für Sie. Für die kleine bekomme ich keinen mehr, da wir damals für Sie Erziehungsgeld bekommen haben und meine Frau mittlerweile nicht mehr in Lux. arbeitet (so die Aussage von der Familienkasse in Lux.).