Hallo,
Ich habe eine frage zum Thema Vaterschaftsurlaub in Luxemburg.
Folgende Situation ist bei uns gegeben:
Im Oktober 2012 haben wir unser erstes Kind bekommen. Mein Freund (wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen) hatte zu der zeit noch einen Zeitvertrag. Aus Angst, keinen festen Vertrag zu bekommen, hat er zunächst keinen Vaterschaftsurlaub beantragt. Ich bin bis Januar 2014 in elternzeit. Nun hat mein freund mitlerweile seit März seinen festen Arbeitsvertrag und würde gerne doch noch nach meiner elternzeit selbst Vaterschaftsurlaub machen.
Geht das jetzt überhaupt noch? Wenn ja, wo und wie muss man das beantragen und wieviel Gehalt steht ihm wärend der zeit zu? Wie lange könnte er dann noch maximal Vaterschaftsurlaub nehmen?