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Forum / Familie und Gesundheit

Vaterschaftsurlaub- Frage!  

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melusine
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11 Jahren  ago  

Hallo,

Ich habe eine frage zum Thema Vaterschaftsurlaub in Luxemburg.

Folgende Situation ist bei uns gegeben:

Im Oktober 2012 haben wir unser erstes Kind bekommen. Mein Freund (wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen) hatte zu der zeit noch einen Zeitvertrag. Aus Angst, keinen festen Vertrag zu bekommen, hat er zunächst keinen Vaterschaftsurlaub beantragt. Ich bin bis Januar 2014 in elternzeit. Nun hat mein freund mitlerweile seit März seinen festen Arbeitsvertrag und würde gerne doch noch nach meiner elternzeit selbst Vaterschaftsurlaub machen.

Geht das jetzt überhaupt noch? Wenn ja, wo und wie muss man das beantragen und wieviel Gehalt steht ihm wärend der zeit zu? Wie lange könnte er dann noch maximal Vaterschaftsurlaub nehmen?


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Der erste Ansprechpartner sollte in diesem Fall der Arbeitgeber sein.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Moien, hier mal ein guter Link: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/conges-naissance/conge-parental/index.html

Viele Väter verzichten allerdings auf den Elternurlaub, da sie Angst haben, beruflich auf dem Abstellgleis zu landen (besonders in der jetzigen Situation insbersondere bei den Banken). Muss halt jeder selbst wissen ob er das lt. Gesetz durchziehen will. Grundsätzlich wie Hugo1 schon sagt, zuerstmal mit dem Arbeitgeber reden....


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oernie
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11 Jahren  ago  

klar geht das noch, bis zum 5. Geburtstag des Kindes kann er Congé Parental nehmen. Er kann entweder 6 Monate Vollzeit Urlaub nehmen oder 12 Monate Teilzeit. Bei Vollzeit zahlt die CNPF ungefähr 1700€ monatlich, bei Teilzeit die Hälfte.


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11 Jahren  ago  

Das kann er leider nicht mehr wegen dem sg Verbot zur Kumulation von Sozialleistungen.

Der Anspruch wurde von dir vollständig verbraucht, damit ist die Sache abgegolten. Was bleib wäre die monatliche Zahlung vom Geld wenn einer freiwillig die Arbeitszeit reduziert.

Dem link folgen und das Kapitel Erziehungsgeld lesen

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-education/index.html


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oernie
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11 Jahren  ago  

arbeitet Melusine denn in L.?


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melusine
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11 Jahren  ago  

Ich arbeite in Deutschland, mein Freund in Luxemburg. Ich habe 1 Jahr und 2 Monate elternzeit genommen.gehgt das dann echt nicht mehr dass er auch noch Urlaub nimmt?

Edit: sehr mit gleich die link Verweise an, kann gerade nur per Handy schreiben und hab nicht viel zeit, später geht's besser. Danke schonmal für eure Hilfe.


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oernie
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11 Jahren  ago  

melusine: Ich arbeite in Deutschland, mein Freund in Luxemburg. Ich habe 1 Jahr und 2 Monate elternzeit genommen.gehgt das dann echt nicht mehr dass er auch noch Urlaub nimmt?

doch, geht, Dein Freund kann den Congé parental beantragen.


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melusine
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11 Jahren  ago  

Super vielen dank! Wie und wo beantragt man das denn? So wie in Deutschland beim Arbeitgeber und das Geld ? Befindet Familienkasse in Luxemburg? Gibt es die Anträge online zum Download (falls das noch nicht in einem der oben genannten links enthalten ist)?


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11 Jahren  ago  

F

oernie: [quote=melusine]Ich arbeite in Deutschland, mein Freund in Luxemburg. Ich habe 1 Jahr und 2 Monate elternzeit genommen.gehgt das dann echt nicht mehr dass er auch noch Urlaub nimmt?

doch, geht, Dein Freund kann den Congé parental beantragen.[/quote]

Woher kommt die Information das es geht? Irgend einen link zur Hand?

Alles was ich sagen kann ist das es nicht geht. Fakt ist folgendes, in Luxemburg gibt es die Elternzeit (6 Monate vollzeit pro Elternteil, 12 Teilzeit pro Elternteil) in Summe einmalig, entweder Vater oder Mutter, oder teilen.

Für das Kind wurden aber bereits >12 Monate Vollzeit vergeben, die aus Deutschland und damit ist der Anspruch abgeolten.

Soweit mein Stand der Dinge, ich würde mich aber freuen wenn es für den o.g Fall eine belastbare Quelle geben würde. Denn dann würde ich meinen Fall auch nochmal aufrollen, denn der wurde final mit der o.g Begründung abgelehnt.


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oernie
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11 Jahren  ago  

also bei mir hat das anstandslos geklappt, meine Frau (hat in D. gearbeitet), blieb nach der Geburt unsere Tochter 3 Jahre zu Hause, ich hab in L. Congé parental genommen, 12 Monate Teilzeit. Es würde natürlich nicht gehen wenn beide in L. arbeiten würden.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Hat Deine Frau denn aus Deutschland auch Elterngeld bezogen?

Bei Bekannten von uns war es nämlich genau so wie Info schreibt. Da blieb die Frau in Deutschland 12 Monate zu Hause und hat für diese Zeit auch Elterngeld aus Deutschland erhalten. Als ihr Mann dann noch den Congé Par. in Lux. danach beantragen wollte, sagte man ihm, dass das nun nicht mehr ging, da dies bereits durch den genommenen Elternurlaub in Deutschland abgegolten wäre.

Hätte sie seitens D keinerlei Elterngeld bezogen, dann wäre es wohl gegangen, so aber es nicht mehr möglich! Würde mich von daher auch einmal interessieren, was denn nun richtig ist!


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oernie
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11 Jahren  ago  

ja, meine Frau hat Elterngeld aus D. bezogen, war angestellt im ÖD. Danach Elternzeit während der sie zum Schluss einen 400€ Job hatte (mit Einverständnis des ersten AG).


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info
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11 Jahren  ago  

Also mir hat man es so erklärt das meine Frau natürlich in Deutschland Elterngeld beziehen darf, alleine sie hätte die maximale Zeit nicht ausschöpfen dürfen um mir meinen Anspruch in Luxemburg nicht zu killen.

Wäre also so: Fall 1. Frau in Deutschland 6 Monate Elternzeit. Ich 6 Monate in Luxemburg. Das würde gehen.

Fall 2. Ich fange an mit 6 Monate in Luxemburg. Frau in Deutschland geht für die verbleibenden 8 Monate in Elternzeit. (dran denken das beim split Mann/Frau in Deutschland 2 extra Monate gezahlt werden) Das würde gehen.

Fall 3. Frau in Deutschland 12 Monate Elternzeit. Ich in Luxemburg 6 Monate Elternzeit. Das wäre Kumulation von Sozialleistungen und ist nach EU Recht verboten.