Hallo,
ich wohne in Deutschland und arbeite in Lux. Seit April 09 bin ich Mutter und befinde mich derzeit, nach 3 Monaten (verlängerte Stillzeit) Mutterschutz im Congé parental, der Ende Dezember 09 enden soll und ich demnach wieder anfange zu arbeite. Zuvor lief ich die ganze Schwangerschaft über das Beschäftigungverbot und war zuhause, bezog mein reguläres Gehalt über Krankenkasse. Meine Frage nun, habe ich noch Urlaubsanspruch aus dem Jahre 2008, als ich mich bereits im Beschäftigungsverbot befand , sowie Anspruch auf den Urlaub von 2009, den ich ja teils im Verbot, teils im Mutterschutz und teils im Elternurlaub verbrachte? In Deutschland ist es meines Wissens nach so, dass man für die Zeit im Beschäftigungsverbot Anspruch auf den Resturlaub hat, kenne mich aber da nicht in Lux. aus, wie dort die Gesetzeslage ist und möchte mich erstmal bei euch erkundigen, ehe ich da auf meiner Direktion anrufe und irgendwas erzähle oder beantragen möchte...:wink: Wie steht es mit der Zeit im Mutterschutz und Elternzeit? Bekommt man da auch Urlaub angerechnet? Sonst wäre es ja vielleicht möglich, dass ich meinen kompletten Resturlaub an meinen Elternurlaub ranhänge und etwas später zu arbeiten anfange... Vielen lieben Dank für eure Antworten!!!