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Forum / Familie und Gesundheit

Urlaubsanspruch während Congé parental?  

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misskayay
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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich wohne in Deutschland und arbeite in Lux. Seit April 09 bin ich Mutter und befinde mich derzeit, nach 3 Monaten (verlängerte Stillzeit) Mutterschutz im Congé parental, der Ende Dezember 09 enden soll und ich demnach wieder anfange zu arbeite. Zuvor lief ich die ganze Schwangerschaft über das Beschäftigungverbot und war zuhause, bezog mein reguläres Gehalt über Krankenkasse. Meine Frage nun, habe ich noch Urlaubsanspruch aus dem Jahre 2008, als ich mich bereits im Beschäftigungsverbot befand , sowie Anspruch auf den Urlaub von 2009, den ich ja teils im Verbot, teils im Mutterschutz und teils im Elternurlaub verbrachte? In Deutschland ist es meines Wissens nach so, dass man für die Zeit im Beschäftigungsverbot Anspruch auf den Resturlaub hat, kenne mich aber da nicht in Lux. aus, wie dort die Gesetzeslage ist und möchte mich erstmal bei euch erkundigen, ehe ich da auf meiner Direktion anrufe und irgendwas erzähle oder beantragen möchte...:wink: Wie steht es mit der Zeit im Mutterschutz und Elternzeit? Bekommt man da auch Urlaub angerechnet? Sonst wäre es ja vielleicht möglich, dass ich meinen kompletten Resturlaub an meinen Elternurlaub ranhänge und etwas später zu arbeiten anfange... Vielen lieben Dank für eure Antworten!!!


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

kann dir nur sagen, daß du für die 6 Monate congé parentale keinen Urlaubsanspruch hast. Für die zeit des Beschäftigungsverbotes weiss ich es gar nicht, für die Zeit Mutterschutz steht dir der Urlaub m.W. zu.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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15 Jahren  ago  

Deinen Urlaub aus 2008 musste genommen werden bis 31.3.09. Der ist also auch weg. Von 2009 hast du noch den Anspruch solange du eben im BV warst und Mutterschutz. Congé Parental hat keinen Urlaubsanspruch.


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misskayay
3 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo, aber wieso verfällt denn der Urlaub von 2008? Ich konnte ihn ja nicht nehmen, weil ich ja im Beschäftigungverbot war... LG


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo misskaykay, genaus das dachte ich auch, aber es war so. Habe im April 2008 entbunden, vor dem Mutterschutz war ich in der dispens. Im Januar 2009 sollte ich wieder anfangen zu arbeiten- Resturlaub konnte ich keinen mehr dran hängen, da ja auch 2008 schon vorbei war... Habe dann noch 3 Monate unbezahlten Urlaub genommen, dass meine Kleine eine längere Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter hatte. LG


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amelie1
231 Messages

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15 Jahren  ago  

Ich versteh das jetzt nicht so ganz. Jemand ist schwanger und erhält ein Beschäftigungsverbot, darf also daheim bleiben. Darf auch alles machen, nur seiner Beschäftigung nicht nachgehen (man ist ja nicht krank). Wird man dafür bezahlt? Wenn ja, dann fände ich es irgendwie komisch, wenn man den verpassten Urlaub, den man in der Zeit nehmen müsste, in der man aufgrund des Berufverbots nicht arbeiten kann, nach dem Cangé parental noch "nachholen" will. Vielleicht verstehe ich das auch falsch, aber ich habe doch nicht per Arzt verordnet frei und will hinterher trotzdem meine Urlaubstage haben, die ich sonst auch während der Schwangerschaft hätte nehmen müssen?


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franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

Es gibt auch Leute, die wollen gleichzeitig die Kuh essen, die Milch trinken und die Butter aufs Brot schmieren....:bigsmile: Tja, es hat wohl was für sich, dass wir nur Damen einstellen, von denen wir den Eindruck haben, daß sie keine Kinder (mehr) wollen.... PS: mir ist klar, daß ich jetzt wohl eine Lawine lostrete 😉


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pendler111
502 Messages

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15 Jahren  ago  

@ franz: Frauen sind dafür deutlich belastungserprobter 😉 und können einfach mehr Dinge gleichzeitig schaffen. Das erlebe ich regelmäßig zu Hause.

Zum Thema: Wenn eine Schwangere ein Berufsverbot erhält, dann hat das sicher seinen Grund. Aber ich kann nun wirklich nicht allen Ernstes nach dem Urlaub fragen, der mir in dieser Zeit flöten geht (den Schwangere ja dann die ganze Schwangerschaft über genießen dürfen).