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Forum / Familie und Gesundheit

urlaubsanspruch/freistellung/weihnachtsgeld in/nach elternzeit  

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levanah
12 Messages

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12 Jahren  ago  

hallo zusammen,

leider hab ich keinen thread zu dem thema gefunden & starte einfach mal einen neuen, in der hoffnung, dass mir jemand helfen kann :smile:, vielen lieben dank schonmal im voraus :flowers:.

momentan befinde ich mich in elternzeit, die im märz 2013 endet und habe drei fragen dazu: mir wurde von meinem ag gesagt, dass ich meinen noch bestehenden resturlaub von diesem jahr (ich habe nur sechs tage genommen, bin ab februar in dispens gewesen, ab april im mutterschutz) sowie anteilig den urlaub des jahres 2013 (!?) an die elternzeit dranhängen muss, weil es bei uns im hausso gehandhabt würde. heißt das dann, das ich den vollen urlaubsanspruch für dieses jahr habe oder wird das durch die elternzeit gekürzt oder nur prozentual angerechnet? ist es vielleicht von ag zu ag verschieden? leider hab ich nirgends einen gesetzestext diesbbezüglich finden können .....

frage zwei: besteht die möglichkeit, nach dem cp einige monate unbezahlten urlaub zu nehmen bzw ist auch das vielleicht von ag zu ag verschieden?

frage drei: habe ich anspruch auf (anteiliges) weihnachtsgeld?

herzlichen dank für eure antworten.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo, zu Frage 1: Dein Urlaub von diesem Jahr 2012 direkt an den Elternurlaub, der im März endet, dranzuhängen, ist äusserst sinnvoll, da er sonst ganz verfallen würde (31.3. des Folgejahres ist Stichtag). Dein Urlaubsanspruch von diesem Jahr wird nur anteilig bis Ende Mutterschutz gerechnet. Ich gehe davon aus, dass du ein halbes Jahr CP gewählt hast. Während des CP pausiert dein Arbeitsvertrag, daher hast du dann natürlich keinen Urlaubsanspruch. Daher bleibt auch die Frage offen, warum du anteilig den Urlaub von 2013 nehmen müsstest? Du warst doch dann während der ganzen Zeit im Elternurlaub ohne Anspruch auf Urlaub.

zu Frage 2: Das mußt du mit deinem Arbeitgeber abklären. Gesetzlich ist da jedenfalls nichts geregelt. Vielleicht beurlaubt er dich ja unbezahlt üfr eine kurze Zeit...

zu Frage 3: ja anteilig. Wieder werden die Monate bis Ende Mutterschutz gerechnet.

Gruß,


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levanah
12 Messages

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12 Jahren  ago  

stimmt es also nicht, dass bei der elternzeit sonderregeln bezgl dem 'urlaubsverfall' gelten? dann hätte ja im umkehrschluss jede mama, die nach märz wieder arbeiten gehen würde, keinen anspruch mehr auf ihren urlaub ....