hallo zusammen,
leider hab ich keinen thread zu dem thema gefunden & starte einfach mal einen neuen, in der hoffnung, dass mir jemand helfen kann :smile:, vielen lieben dank schonmal im voraus :flowers:.
momentan befinde ich mich in elternzeit, die im märz 2013 endet und habe drei fragen dazu: mir wurde von meinem ag gesagt, dass ich meinen noch bestehenden resturlaub von diesem jahr (ich habe nur sechs tage genommen, bin ab februar in dispens gewesen, ab april im mutterschutz) sowie anteilig den urlaub des jahres 2013 (!?) an die elternzeit dranhängen muss, weil es bei uns im hausso gehandhabt würde. heißt das dann, das ich den vollen urlaubsanspruch für dieses jahr habe oder wird das durch die elternzeit gekürzt oder nur prozentual angerechnet? ist es vielleicht von ag zu ag verschieden? leider hab ich nirgends einen gesetzestext diesbbezüglich finden können .....
frage zwei: besteht die möglichkeit, nach dem cp einige monate unbezahlten urlaub zu nehmen bzw ist auch das vielleicht von ag zu ag verschieden?
frage drei: habe ich anspruch auf (anteiliges) weihnachtsgeld?
herzlichen dank für eure antworten.