Also, Du hast für die Zeit des Mitterschutzes ganz normal Urlaubsanspruch.
Das sind ja nach der Geburt zwei oder drei Monate. Ich schätze mal, das Du danach Deinen Elternurlaub antrittst. Für diese zeit "ruht" Dein Vertrag - es gibt also kein Urlaubsanspruch. Bei Teilzeitelternurlaub hast Du den halben Anspruch.
Wahrscheinlich ahttest Du vor, Deinen Urlaub im Anschluss an den Elternurlaub nächstes Jahr zu nehmen?
Soweit ich weiß, muss der Urlaub auch dann bis zum 31. März genommen sein.
Was für Dich bedeuten würde, dass Du ihn vor Deiner Freistellung nehmen musst. Wenn die Möglichkeit besteht, mit Deinem Chef zu reden, dann würde ich das machen. Vielleicht erlaubt er ja auch ein Jahr Elternteilzeit - dann bleibt nach dem Mutterschutz noch genug Zeit, den Urlaub zu nehmen....