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Forum / Familie und Gesundheit

Urlaubsanspruch bei Freistellung wegen Schwangerschaft  

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eisbaer1
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16 Jahren  ago  

hallo,

ich bin schwanger, 3. Monat, und soll daher aus arbeitstechnischen Gründen ab dem 5.Monat freigestellt werden. Wie sieht es dann aber mit meinem Urlaubsanspruch für 2009 aus???? Normal würde mir ja der gesamte Urlaub zustehen. Geburtstermin ist voraussichtlich Mitte Oktober, arbeiten soll ich jetzt bis Mitte Juni. Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen.


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chicka
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16 Jahren  ago  

... wirst Du trotz Freistellung voll bezahlt?


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eisbaer1
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16 Jahren  ago  

Ich denke ja, schließlich will doch mein Chef das ich daheim bleibe. Ich würde auch arbeiten bis zum regulären Mutterschutz. Ich bin topfit.


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chicka
497 Messages

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16 Jahren  ago  

.. dass würde bedeuten, dass Du mit der Freistellung mehrere Monate bezahlten Urlaub hast.... bist Du sicher, dass Du da noch einen Anspruch auf Deinen "normalen" Urlaub geltend machen willst? Der Elternurlaub beginnt ohnehin unmittelbar nach dem Mutterschutz, da kann man eh keinen Resturlaub zwischenschieben. Für Elternurlaub steht einem übrigends kein Urlaub zu (es sei denn, man geht in Teilzeitelternurlaub).


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eisbaer1
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16 Jahren  ago  

hab dir gerade ne nachricht geschickt


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Simone
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16 Jahren  ago  

Persönliche Nachrichten zu schreiben ist ja schön; aber wie hilft das anderen Usern weiter, die das Thema auch interessiert?


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chicka
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16 Jahren  ago  

Also, Du hast für die Zeit des Mitterschutzes ganz normal Urlaubsanspruch. Das sind ja nach der Geburt zwei oder drei Monate. Ich schätze mal, das Du danach Deinen Elternurlaub antrittst. Für diese zeit "ruht" Dein Vertrag - es gibt also kein Urlaubsanspruch. Bei Teilzeitelternurlaub hast Du den halben Anspruch. Wahrscheinlich ahttest Du vor, Deinen Urlaub im Anschluss an den Elternurlaub nächstes Jahr zu nehmen? Soweit ich weiß, muss der Urlaub auch dann bis zum 31. März genommen sein. Was für Dich bedeuten würde, dass Du ihn vor Deiner Freistellung nehmen musst. Wenn die Möglichkeit besteht, mit Deinem Chef zu reden, dann würde ich das machen. Vielleicht erlaubt er ja auch ein Jahr Elternteilzeit - dann bleibt nach dem Mutterschutz noch genug Zeit, den Urlaub zu nehmen....


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eisbaer1
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16 Jahren  ago  

mein chef hat mir heute gesagt, dass er sich erkundigt hat. ich habe anspruch auf kompletten jahresurlaub, da mutterschutz nach der geburt bis ende des jahres geht. den nehme ich, bzw. muß ich jetzt vor freistellung in anspruch nehmen. danke für eure infos.