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Forum / Familie und Gesundheit

Unterschiedszahlung Juli 2013-Dezember 2013  

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miaartos
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen brauche dringend eure Hilfe,

haben im Juni für den o. g. Zeitraum eine Unterschiedszahlung in höhe von 3300 Euro erhalten.

Mein Mann arbeitet in Luxemburg ich in Deutschland.

Habe von Juli 2013 bis April 750 Euro Elterngeld bekommmen.

Heute bekam ich ein Einschreiben von der Familienkasse, das die deutschen Familienleistungen (KIndergeld + Elterngeld) höher wären wie die luxemburgischen Familienleistungen (KIndergeld - Kinderbonus - Erziehungszulage), die wollen dies mit der nächsten Unterschiedszahlung verrechnen ich habe gedacht da wäre was geändert worden und die dürften das Elterngeld nicht mehr mit einbeziehen.

Bitte dringend helfen.


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miaartos
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10 Jahren  ago  

Ich kann ich am besten den widerspruch schreiben


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Anonyme

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10 Jahren  ago  

Auf der CNPF-Seite gibt es eine Pressemitteilung dazu; vielleicht hilft es ja weiter.

Etwas anderes kann ich dazu leider nicht beitragen. Ich glaube aber gehört zu haben, dass rückwirkend nichts geändert wird.


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10 Jahren  ago  

In diesem Fall möchte die Caise rückwirkend etwas ändern und damit entsteht ein neuer Bescheid und gegen diesen darf man Widerspruch einlegen. Das wurde ja richtig erkannt und ich bin mir nicht sicher, aber die Frage könnte dahin gehen wie man einen förmlich richtigen Widerspruch einlegt. Nur findet man die Anleitung mit weniger Text über Google und von daher denke ich das es um etwas anderes geht das ich nur nicht rauslesen konnte.


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miaartos
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10 Jahren  ago  

Aber wenn rückwirkend nichts geändert werden soll, dann hat sie Familie die dagegen geklagt hat ja auch Pech!!


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Wo war deine Frau Sozialversichert ?


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miaartos
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10 Jahren  ago  

In Deutschland warum


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10 Jahren  ago  

Ok miaartos, ich versuche es zu erklären.

Gegen einen Bescheid muss man innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch einlegen, macht man das nicht wird dieser Rechtskräftig - egal was drin steht, auch wenn es falsch ist.

Für die Zeit vor 2014 bekommt nur derjenige Geld der vor 2014 innerhalb der Fristen Einspruch eingelegt hat. Das war beim aktuellen Fall so und darum bekommen die Geld und alle anderen nicht.

Bei dir gibt es jetzt einen neuen Bescheid mit einer neuen Berechnung, damit beginnt erneut das Einspruchverfahren. Also Widerspruch einlegen und darauf hinweisen das die neue Berechnung für 2013 gegen das Urteil des EUGH verstößt.

Wenn du die Frist ablaufen lässt musst du das Geld zurück zahlen. Es ist deine Entscheidung was du mit deinem Geld machst, ich würde es nicht raus rücken.


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miaartos
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10 Jahren  ago  

Alles klar super, dann habe ich alles richtig gemacht, wir haben den Widerspruch gestern mit einschreiben rückschein versendet mit dem Hinweis auf das Gerichtsurteil mal abwarten was passiert.