nein, die bekommt nicht jeder. zB bekommt man die vorgeburtlichte (mehr) nicht wenn die Mutter des Kindes nicht in L. arbeitet. Ich spreche aus Erfahrung, Anfang der Woche wurde unser Antrag abgelehnt (Vater arbeitet in L. Mutter in D.).
@ Danny31 du hattest ja auch die 3. nach 2 Jahren, also bitte keine Fehlinfo geben!
Es bekommen nur Frauen, die in LUX arbeiten und natürlich alle Luxemburgerinnen die besagten Prämien. Auskunft ist vom letzten Jahr Oktober bei der CNPF.Die haben das umgestellt und hier waren schon einige Ehefrauen, denen die Prämien abgelehnt wurden. die erste Frage war, wo ich arbeite, als ich den Antrag auf vorgeburtliche Zulage abgegeben habe. Musste sogar meinen Sozialversicherungsausweis vorzeigen.
Ich arbeite in Lux, meine Frau studiert noch und ist auch in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet.
Ich war gestern bei der CNPF, Elterngeld (Erziehungszulage von 490 EUR) erhalten wir nach Ablehnung des Elterngeldes in Deutschland aus Luxembourg. Immerhin 190Eur mehr als in Deutschland. Die ersten beiden Monate erhalten wir das Elterngeld aber aus Deutschland, da es in Lux erst ab dem dritten Lebensmonat gezahlt wird.
Kindergeld genauso, ablehnen lassen und dann kommt es aus Luxembourg.
Geburtenzulagen, erhalten wir nach Aussage der CNPF nicht, da hierfür meine Frau in Luxembourg hätte arbeiten müssen oder wir in Luxembourg einen Wohnsitz hätten haben müssen. Schriftlich gibt es diese Info aber nicht bzw. widersprüchlich.
Ich beantrage es trotzdem, sollte es dann wieder ein EU Urteil geben wie 2006, habe ich Rückwirkend Anspruch. Wieso sollte eine nicht arbeitende Ehefrau in Luxembourg anders behandelt werden als eine aus Deutschland? Die Sozialabgaben und die Steuern die von den Ehemännern gezahlt werden sind identisch, es ist also eine Diskriminierung.
Eventuell könnte man das mal als Interessengruppe mit Hilfe eines Anwaltes klären lassen?
Die Unterschiede, die es inzwischen immer öfter gibt, die zwischen Grenzgängern und "Einheimischen sprich Luxemburger" gemacht werden, würden glaube ich nicht nur einen Anwalt beschäftigen. Es gibt mittlerweile hier soviele Themen, wo man uns quasi als Menschen 2. Klasse behandelt wird, das wäre für einen Anwalt das Geschäft seines Lebens. Wenn ich die Kohle hätte, dann hätte ich schon längst einen beauftragt; nur die normale Rechtsschutzversicherung deckt nur Fälle innerhalb Deutschlands ab; ist der Gerichtsort Luxemburg zahlen sie nicht und das heisst, Du musst selbst bezahlen!
Naja, die Prämien sind ja dafür da, dass sich die Frauen während der Schwangerschaft medizinisch überwachen lassen, damit es nicht zu höheren Kosten etc kommt durch Komplikationen... Finde das System schon ein wenig veraltet, aber ehrlich gesagt verstehe ich nicht, nur weil man Ehefrau eines Grenzgängers ist, sämtliche Sachen bekommen soll.. Es geht ja schließlich um das Versichertensein in Lux. Gut, eine nicht arbeitende Ehefrau ist quasi mit in Lux versichert und da liegt der Fall ein wenig anders, aber eine Arbeitende kommt dafür in den Genuss von dt. Elterngeld und der Möglichkeit länger bei freibleibendem Job beim Kind zu bleiben.. Ich glaube wenn sie für die Geburtenzulagen auch schon wieder nach nem halben Jahr arbeiten gehen müssten, wär das Geschrei groß!
Ich habe noch einmal eine Frage zu dem Formular das man zwecks vorgeburtlicher Prämie ausfüllen muss. Da steht noch mal drauf dass die Mutter in lux gemeldet sein muss und es wird der Stempel der zuständigen Gemeinde verlangt. Meine Frage nun an alle die die Prämie bekommen haben trotz Wohnsitz in D: habt ihr das von der deutschen Behörde abstempeln lassen? Oder einfach frei gelassen? Wäre für antworten sehr dankbar!!!
Hi Betti74,
das ist wie oben beschrieben einfach die Meldebescheinigung! Wenn du sagst, dass du sie für die Familienkasse brauchst ist sie sogar kostenlos! Bei uns wurde sie schon auf meinen Sohn ausgestellt, weil wir die vor-und geburtliche zusammen abgegeben haben. der kleine Mann hatte es etwas eilig.