Mathias runtergedrückt....
Aus eigener Erfahrung kann ich soviel berichten: Der Kinderbonus wird als Einkommen auf das was auf deinem Lohnzettel steht, draufgerechnet...danach bestimmt sich der Unterhaltsbetrag, den du nach DD-Tabelle zahlen musst. Da der Kinderbonus aber den direkten Weg zu deiner Ex findet, ohne jemals auf deinem Konto gelandet zu sein, darfst du ihn vom Zahlbetrag nach DD-Tabelle abziehen. Die für uns (bzw. die Ex und die Kinder) zuständige ARGE hat das so hingenommen. Beim Differenzkindergeld lassen sie nur den hälftigen Abzug zu...entsprechend dem dt. Kindergeld. Da die Urteile des OLG Koblenz hier etwas anderes (voller Differenzbetrag abzugsfähig) aussagen, haben wir widersprochen...jetzt warten wir ab. Die Sache mit Kinderbonus/Differenzkindergeld ist auch beim AG in Merzig anhängig...leider tut sich in der Sache leider seit längerem nichts.... Ich berichte, wenn ich Neuigkeiten habe!
Interessante Info an alle die Probleme haben wegen dem lux. Kinderbonus !!! Das Saarländische OLG hat am 21.01.2016 entgegen dem OLG Koblenz zur Anrechenbarkeit der lux. Familienleistungen auf den Unterhalt entschieden. ;))) ...... Habe das entdeckt auf der Website von Stephan Wonnebauer ..... www.wonnebauer.de Herr Wonnebauer hat auf seiner Webseite auch einen Link zum Urteil des Saarländischen OLG vom 21.01.2016 veröffentlicht !!! Hoffnung für alle Rheinland-Pfälzer ;))