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Forum / Familie und Gesundheit

Unterhaltsberechnung - luxbg. Kinderbonus/Kindergeld/sons.Zulagen  

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mark75
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11 Jahren  ago  

Hallo,

das Thema wurde leider schon die letzten Jahre immer wieder hoch diskutiert, vor allem die Sache mit dem Kinderbonus. Leider gibt es nach wie vor viel "Durcheinander" bei diesem Thema Unterhaltsberechnung. Bin jetzt leider wieder in der Situation wo der Unterhalt "neu" berechnet werden muss. Wer kann mir helfen, bzw. Tipps geben ?!

Folgende Situation: .... ich arbeite in L, bin geschieden und habe aus der Ehezeit drei Kinder, meine Ex-Frau arbeitet Teilzeit in D plus Nebenjob, .... die Kinder leben bei der Mutter .... meine Exfrau erhält das luxembg. Kindergeld, Kinderbonus, Alterszulagen, Schulzulagen, etc. alles komplett aus Luxemburg, .... ich erhalte für die Kinder keinerlei Gelder .... bin laut luxembg. Steuerkarte kinderlos und Single.

Nun meine Frage .... welche Gelder aus Luxemburg kann ich jetzt bei den Berechnungen abziehen und wenn ja in welcher Höhe ??!! ..... selbst die Anwälte sind sich nicht einig besonders was der Kinderbonus betrifft ... mein Anwalt sagte sogar der Kinderbonus sei ein "Geschenk" vom lux.Staat an meiner Exfrau und ich könne den nicht vom Unterhalt abziehen ://

Wäre Euch sehr, sehr dankbar für einige Tipps / Ratschläge !!


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henkel12
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11 Jahren  ago  

Es gab zum Thema Kinderbonus in Deutschland noch kein höchstrichterliches Urteil. Bisher wurde lediglich auf das Kindergeld abgestellt. Das bedeutet aber nicht, dass der Kinderbonus keinen Einfluss hat. Ich würde ihn bei der Berechnung genauso berücksichtigen, wie das Kindergeld. Von der Logik der Begründung zur Berücksichtigung der Kindergeldzahlungen, müsste der Kinderbonus gleich behandelt werden.


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mark75
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11 Jahren  ago  

Danke Henkel12 für Deine Antwort !! ..... ich sehe das genauso wie du .... finde es nur sehr sehr schade das sich selbst die Anwälte bei dieser Frage nicht auskennen und man verschiedene Antworten erhält ;//

Die bisherigen Urteile zum luxemburg. Kinderbonus vom OLG Koblenz kann man nicht mit mir vergleichen da ich ja selbst der Arbeitnehmer in Luxemburg bin und nicht meine Exfrau wo die Kinder leben. Sehe also von diesem Kinderbonus keinen Cent .... sie erhält alle luxembg. Leistungen !!

Ist ja auch gut so das sie das ganze Geld für die Kinder erhält .... nur muss es auch iwo berücksichtigt werden bei den Unterhaltsberechnungen !


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

hallo

du kannst alles(KiGe, Schulgeld, Alterszulagen )vom KU abziehen,und das komplett nicht nur die Hälfte, außer Kinderbonus.


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henkel12
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11 Jahren  ago  

wenn ich das richtig sehe, wird der Unterhaltsanspruch der Kinder auf der Basis des gemeinschaftlichen Einkommens der Eltern errechnet. Von diesem Unterhaltsanspruch werden die Kinderleistungen (Dtl. + Lux) abgezogen und der verbleibende zu zahlende Unterhalt wird prozentual nach dem Einkommensverhältnis der Eltern zu zahlen sein. Dadurch ist es egal, welcher Elternteil in Luxemburg arbeitet. Auch der in Deutschland arbeitetende Elternteil kommt so in den anteiligen Genuss der luxemburgischen Leistungen. Das ist so ja auch ok, da die Sozialleistungen keinesfalls Einkommen darstellen.


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mark75
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11 Jahren  ago  

Skorpion76: hallo

du kannst alles(KiGe, Schulgeld, Alterszulagen )vom KU abziehen,und das komplett nicht nur die Hälfte, außer Kinderbonus.

Hallo ..... Danke Skorpion76 für die Info .... dachte das Kindergeld wird nur zur Hälfte anerkannt !? und wie sieht es mit dem Kinderbonus aus ??? ..... wie gesagt, meine Exfrau erhält diesen komplett, ich arbeite in Lux und sie in D .....


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Ich arbeite auch in Lux und meine Ex in D.. Das Kinderbonus wird nicht abgezogen ist zwar unfair aber das ist nun mal so. Und wie schon oben geschrieben, alles andere wird nicht nur zur Hälfte sondern komplett abgezogen.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

http://www.wonnebauer.de/cms/fileadmin/_migrated/content_uploads/OLG_Urteil_9_UF_4-10_01.pdf hier kann man das auch lesen auf Seite 8.


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mark75
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11 Jahren  ago  

Skorpion76: http://www.wonnebauer.de/cms/fileadmin/_migrated/content_uploads/OLG_Urteil_9_UF_4-10_01.pdf hier kann man das auch lesen auf Seite 8.

..... dieses Urteil kenne ich bereits ;( ...... ist wirklich unfair !!! Aber wo wird denn nun der Kinderbonus verrechnet ??? ..... kann ja wohl nicht sein das meine Exfrau den wirklich als "Geschenk" bekommt vom luxembg. Staat !!! Denke es hängt immer von Fall zu Fall ab wer wo in welchem Land arbeitet und wer die Kinder bei sich im Haushalt hat.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Normalerweise ist das dein Einkommen, also muss zu deinem Einkommen dazu gerechnet werden, da deine Ex dieses Geld aber direkt bekommt wird das halt gar nicht berücksichtigt. Du kannst ja dadurch in andere Gehaltsgruppe rutschen und muss dann dementsperechen mehr Ku zahlen, in dem Fall kannst du dann das KiBoni auch komplett abziehen.Das steht ja auch im Urteil.


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mark75
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11 Jahren  ago  

...... finde das Ganze Thema mit dem Kinderbonus so schwammig !!! ..... ist immer von Fall zu Fall verschieden ....... aber können die mir den Kinderbonus anrechnen als MEIN Einkommen obwohl ich davon keinen Cent sehe ..... das würde sich ja dann für mich gut machen ..... habe ja drei Kinder ....


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HolyShit
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11 Jahren  ago  

Vorsicht mit den ganzen Aussagen hier. Zum Beispiel wird das Kindergeld bis zur Höhe des deutschen Kindergeldes nur hälftig angerechnet, erst der darüber hinausgehende Teil des lux. KiGe kann komplett angerechnet werden.


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mark75
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11 Jahren  ago  

hallo HolyShit .... Danke für Deine Antwort !!

..... aber da sieht man es ja wieder .... jeder erzählt was anderes :/

da weiß man ja bald wirklich nicht mehr wer oder was hat recht !!?? ......

glaube so richtig kann mir hier auch niemand eine 100% Aussage machen !!!!


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Bei mir wurde so gerechnet wie ich oben beschrieben habe also kindebonus wurde gar nicht berücksichtigt und alles andere wurde komplett abgezogen.das funktioniert so schon seit 4 jahren bei mir.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

An bandit Das ist schwachsinn was dir erzählt wurde,es gibt ein urteil dazu und da steht klipp ud klar geschreben ,dass die differenzzahlungen aus lux(ausser kiboni) werden komplett angerechnet!