Hallo,
das Thema wurde leider schon die letzten Jahre immer wieder hoch diskutiert, vor allem die Sache mit dem Kinderbonus. Leider gibt es nach wie vor viel "Durcheinander" bei diesem Thema Unterhaltsberechnung. Bin jetzt leider wieder in der Situation wo der Unterhalt "neu" berechnet werden muss. Wer kann mir helfen, bzw. Tipps geben ?!
Folgende Situation: .... ich arbeite in L, bin geschieden und habe aus der Ehezeit drei Kinder, meine Ex-Frau arbeitet Teilzeit in D plus Nebenjob, .... die Kinder leben bei der Mutter .... meine Exfrau erhält das luxembg. Kindergeld, Kinderbonus, Alterszulagen, Schulzulagen, etc. alles komplett aus Luxemburg, .... ich erhalte für die Kinder keinerlei Gelder .... bin laut luxembg. Steuerkarte kinderlos und Single.
Nun meine Frage .... welche Gelder aus Luxemburg kann ich jetzt bei den Berechnungen abziehen und wenn ja in welcher Höhe ??!! ..... selbst die Anwälte sind sich nicht einig besonders was der Kinderbonus betrifft ... mein Anwalt sagte sogar der Kinderbonus sei ein "Geschenk" vom lux.Staat an meiner Exfrau und ich könne den nicht vom Unterhalt abziehen ://
Wäre Euch sehr, sehr dankbar für einige Tipps / Ratschläge !!