Exmann ist Grenzgänger. Ich bin mit den Kids berufstätig in D und lebe in D. Bekomme Differenz aus Lux. Ex gibt unseren Unterhalt als zusätzliche Belastung an und hat so monatlich einen Steuerfreibetrag auf seiner Karte. Somit mehr netto. Was ist jetzt mit dem Kinderbonus ? Bekommt man den zusätzlich ? Oder darf er im Gegenzug diesen Freibetrag nicht mehr haben ? Wer kennt sich aus ??
Hallo,
wieso bekommst du die Differenzzahlung aus Lux? Ich lebe auch mit meinen Kidis in D, bin berufstätig, bekomme aber nur das deutsche Kindergeld, Differenzzahlung geht an meinen Ex, der in Lux arbeitet. Kinderbonus übrigens auch...er sagt, davon steht keinem der Kinder was zu. In D wird nur die Hälfte der Kinder auf der Steuerkarte eingetragen....finde das total unfair. Bist du da anders informiert? Wäre dir sehr dankbar für deine Antwort!
Hallo, die Differenz steht dem Eternteil zu bei dem die Kids leben. Ist ja auch für die Kids. Kann ggf. wenn der Ex in Raffgeier ist hälftig (?) vom Unterhalt abgezogen werden. Fände ich aber unverschämt, da man als Alleinerziehende immer weniger verdient als der Wochenendpapa. Ebenso 1 x im Jahr das Schulgeld für jedes Kids für die Bücher etc. Der Kinderbonus wird, wenn er denn gewährt wird (da warte ich hier noch auf Antworten ür meinen Fall), ebenfalls an den überwiesen, bei dem die Kids leben. Ob und wie man da was teilt bzw der Mann was abziehen kann vom Unterhalt weiss ich auch nicht. Ist bei uns auch noch recht neu. Auf jeden Fall darf Dein Ex das Geld nicht weiter kassieren auch wenn Ihr getrennt seid. Er muss das ändern und Du musst einen entsprechenden Antrag mit ihm ausfüllen. Dort wird eine sog. Lebendbescheinigung verlangt, die beweist, bei wem die Kids gemeldet sind. Ist Eure Trennung noch frisch, ist einfach ER noch als Empfänger gemeldet. Schleunigst ändern. Das Geld ist für die Kids !
Hallo,
arbeite und lebe auch mit meinen Kids in Deutschland und mein Ex arbeitet in Luxemburg. Seit der Scheidung gehen die Differenzzahlungen an mich. Auch den Kinderbonus habe ich bekommen. War damals, noch während der Trennungsphase, bei der Familienkasse. Das solltest Du auch schnellstens tun, damnit in Zukunft das Geld auf Dein Konto geht. Schließlich leben die Kinder bei Dir und das Kindergeld ist für die Kinder und nicht für den Ex!!
Hallo Sunflowers, zieht Dein Ex Dir wegen des Differenzgeldes und des Bonus was am Unterhalt für Dich und die Kinder ab ??? Meiner behauptet, er dürfe wenn er wolle den kompletten Differenzbetrag von dem errechneten Wert der Dü\'dorfer Tabelle abziehen und natürlich das hälftige dt. Kindergeld. Gemacht hat er es zwar noch nicht, ich traue es ihm aber zu da er über seine Verhältnisse lebt und ständig knapp bei Kasse ist.Wie sieht das gesetzlich denn so aus ? Setzt Dein Ex den Unterhalt auch als Sonderbelastung ab ? Und trotzdem Kinderbonus ? Hast Du da Infos für mich wie das geregelt ist...
Hallo Frechesding,
Ich glaube nicht, dass er den ganzen Differenzbetrag abziehen darf. Bei uns ist das vor Gericht ausgerechnet worden, aber wie genau kann ich Dir auch nicht sagen. Du solltest zu einem Anwalt gehen und Dir das genau ausrechnen lassen. Seit ihr denn schon geschieden? Nach der Scheidung bekomnmt normalerweise der Elternteil bei dem die Kinder leben das Differenzgeld und auch den Bonus. Und am besten selbst mal zur Familienkasse fahren.
Meine Meinung, und ich bin nicht geschieden-immer noch verheiratet ,ist das das Differnzkindergeld derjenige bekommen sollte, bei dem die Kinder leben und somit auch ernähren muss. Der Kinderbonus sollte schon geteilt werden. Denn die Kinder sind ja auch die Kinder des Ex-Mannes und der hat die ja zur Gehaltsaufbesserung nicht mehr auf der Karte, somit keine Vorteile mehr als Kindsvater. Also würde ich in dem Fall sagen: Teilen Meine Meinung. Ich finde nicht, das man da Anwälte einschalten muss. Problem ist natürlich, wenn man die Boni und Differenzzahlungen die man erhält dafür benutzt, um noch mehr neue Autos zu kaufen oder damit in Urlaub fährt oder sich sonstigen Luxus gönnt. Liebe Eltern!!!! Das Geld ist für die KInder!!! Die müssen auch essen und sich kleiden.:devil:
Mein Exmann hat ja - wie die meisten - den Steuervorteil über diese Sonderbelastung die er bis zu knapp 600 Euro glaube ich ansetzten kann, wenn er Ehescheidungsvertrag bzw. Kontoauszüge als Beleg vorweisen kann. Daher die berechtigte Frage: Was passiert mit dem Bonus ? Gibt es das tatsächlich trotz dieses Steuerfreibetrages den der Ex ansetzen darf ? Wenn ich den Bonus bekomme würde ich den auf ein Extrakonto machen und z.B. Schulausflüge, Ferienbetreuung (damit ich arbeiten kann), Kleidung, Kommunionskleid, Kinderzimmermöbel,...davon bezahlen. Und den Rest sparen für Führerschein o.ä. Aber wie sieht es gesetzlich aus ?
Bei der Konstellation Ex-Mann arbeitet in Lux., Mutter lebt mit Kindern in Deutschland wird normalerweise das ganze Lux.-Kindergeld und auch die SchulanfangsZulage an die Mutter (bzw. die Person, bei der die Kinder leben) ausgezahlt. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung (natürlich muss diese Tatsache auch zeitnah bei der Caisse Familiale mitgeteilt werden, von selber werden dort keine Änderungen vorgenommen). Die Familienkasse zahlt den Bonus an die Person aus, die auch das Kindergeld bekommt. Der in Luxemburg arbeitende (Ex-)Partner kann sich über die Höhe der Kindes-Unterhaltszahlungen einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen (hier gibt es aber pro Kind eine gewisse Obergrenze). Vom Gesetz her sieht es so aus, das der in Luxemburg arbeitende, unterhaltszahlende Elternteil vom Kindesunterhalt die Hälfte des deutschen Kindergeld-Satzes mit den Unterhaltszahlungen verrechnen darf, der darüberhinausgehende Luxemburger Kindergeldanteil steht ihm lt. einem Urteil vom OLG Koblenz ganz zu (und darf auch in voller Höhe verrechnet werden). Darüberhinaus kann man natürlich individuelle Regelungen treffen, was sich hier auch anbietet - letztendlich steht das Geld ja den Kindern zu. Ob, bzw. wie möglicherweise vorgesehen wird, den Bonus zu verteilen, hab ich keine Informationen.
😉 Hallo, habe dazu hier auch mal eine Frage ! Betreffend der Bonuszahlung erhält wohl jetzt meine Exfrau den Betrag auf ihr Konto überwiesen wie die Ausgleichszahlung des Kindergeldes. ( Wo hier ganz klar das Kindergeld aus D. und die Ausgleichzahlung aus L. dem zustehen bei dem auc die Kinder leben und gemeldet sind, also meiner Ex. Und da gibt es nichts beim Unterhalt abzuziehen, das Geld gehört und ist für die Kinder gedacht ! ! ) Ich bin aber nur in Luxembourg Arbeitnehmer und bei mir entfallen hiernach die Steuervorteile. Steht demnach nicht mir als Vater der hierbei benachteiligt ist die Bonuszahlung zu ???? :confused: Kann da jemand weiterhelfen ?
l.G
Bei uns war es so, dass mein Ex erst nach der Trennung in Lux anfing, die Kids also nie auf der Karte hatte und somit eh nie mehr netto hatte als jetzt. Dieses Netto war Grundlage für die Berechnung. Somit hat sich für ihn nichts verschlechtert. Wir werden auch noch darüber reden, wie das gehändelt wird. Ich würde ein Kinder-Konto vorschlagen, mal sehen ob er drauf einsteigt. Ich finde, da das Geld vom Staat kommt tut es niemandem weh und sollte für die Kids gedacht sein. Wenn man natürlich eine Ex hat, die den Kindern davon nichts anschafft sondern mit dem Geld ihren Single-Urlaub finanziert sollte man sich wehren.... Wenn Du tatsächlich nachweisbar einen NAchteil von dieser Sache hast könnt Ihr ja vielleicht auf die Hälfte einigen.