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lieschen89
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6 Jahren  ago  

Hallo.

Ich habe eine Frage, kenne mich so gar nicht aus.

Mein Partner beginnt eine neue Arbeit in Luxemburg. Er hat mit seiner ex-Freundin einen Sohn.

Bekommt er dann auch das Luxemburgische Kindergeld? (also seine ex für den Sohn)

wenn ja wie wird das mit dem Unterhalt berechnet ? Zahlt er einfach den betrag von der Düsseldorfer Tabelle weniger?

Und wo muss man das Kindergeld beantragen?

 

liebe grüße


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s4todres
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6 Jahren  ago  

Die halbjährlichen Differenzzahlungen bekommt er nach Beantragung KG in Lux. Wie das jedoch von seiten des Unterhalts angerechnet wird kann ich nicht beantworten. 


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3750 Messages

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6 Jahren  ago  

Laut OLG Urteil Saarbrücken werden 50% auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

Der formal Akt ist auf guichet.lu unter Kindergeld beschrieben.