Hallo.
Ich habe eine Frage, kenne mich so gar nicht aus.
Mein Partner beginnt eine neue Arbeit in Luxemburg. Er hat mit seiner ex-Freundin einen Sohn.
Bekommt er dann auch das Luxemburgische Kindergeld? (also seine ex für den Sohn)
wenn ja wie wird das mit dem Unterhalt berechnet ? Zahlt er einfach den betrag von der Düsseldorfer Tabelle weniger?
Und wo muss man das Kindergeld beantragen?
liebe grüße