Hallo,
zur ursprünglichen Frage der Diskussion: Auf Nachfrage bei der CNPF wurde mir gesagt, dass die Termine auf Grundlage einer 9-Monatigen Schangerschaft berechnet werden, d.h. bei Schwangerschaftsbeginn am 20.3. beginnt der 2. Monat am 20.4., der 3. Monat am 20.5., usw.
Inzwischen habe ich auch den folgenden Satz auf dem Formular gefunden: "La periodicité des examnes prescrits n'est pas une condition d'attribution de l'allocation prenatale sauf en ce qui concerne le 1er examen [...]."
Das sollte meiner Meinung nach bedeuten, dass das exakte Einhalten der Termine nicht so ganz eng gesehen wird (ausser beim ersten). Am CNPF-Schalter wurde mir zudem gesagt, dass man auch zusätzlich eine Kopie des deutschen Mutterpasses mit einreichen kann, falls man sich nicht so ganz sicher mit den Terminen ist. Das sollte dann zumindest belegen, dass eine ausreichende Anzahl an regelmässigen Untersuchungen durchgeführt wurde (Bei meiner Frau sind es jedenfalls deutlich mehr als 5 Untersuchungen...).
Vielen Dank nochmal an alle, die mir bereits geantwortet hatten 🙂
Schochsch