Hallo,
ich habe vor nach der Geburt meines Kindes, nach dem Mutterschutz in Teilzeitelternurlaub zu gehen sprich 12 Monate 4h arbeiten, 4h Elternurlaub. Mein Freund arbeitet in Deutschland und möchte nach der Geburt 2 Monate Elternzeit in Deutschland nehmen.
Lt. Kindergeldstelle in Deutschland wäre das nur möglich wenn die Bescheinigung der luxembourgischen Stelle auf 6 volle Monate ausgestellt wäre. Wenn sie aber auf die 12 Monate ausgestellt wird, kann mein Freund kein Elternurlaub mehr nehmen,weil in Deutschland insgesamt nur 14Monate zählen. Die Zeit die ich im Mutterschutz bin wird hier schon mitgezählt:-(
Hatte jemand schonmal so einen Fall?
Vielen Dank für eure Antworten