Hallo,
vielen Dank für die Antworten! Ich habe es jetzt auch doch nochmal direkt bei der CNPF versucht, und diesmal durfte ich netterweise mit einer Dame telefonieren, die direkt dafür zuständig ist und mir folgendes sagte:
Deutsches und Luxemburgisches Elterngeld kann dann kombiniert werden, wenn es ein vergleichbares Szenario in Luxemburg gibt, z.B. wenn beide von 40h auf 20h reduzieren.
In unserem Fall funktioniert das nicht, da meine Frau Teilzeit arbeitet. Wenn sie von 20h auf 0h reduzieren würde, wäre das (logischerwiese) Vollzeitelternzeit, dann würde ich natürlich nichts in Luxemburg bekommen. Wenn sie weiterhin 20h arbeitet, kann sie in D den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen, was die CNPF dann auch als Anlass sieht, mir gleichzeitig keine Leistungen auszuzahlen und zwar aus dem Grund, dass es im Luxemburgischen System kein vergleichbares Szenario gibt......
Viele Grüße,
Schochsch