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Forum / Familie und Gesundheit

Teilzeit-Elternzeit kombinieren LU/D  

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schochsch
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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe eine Frage, die mir am Schalter der CNPF nicht beantwortet werden konnte:

Verstanden habe ich folgendes: Während ich (in LU beschäftigt) 6 Monate Vollzeit-Elternurlaub mache darf meine Frau (in D beschäftigt) kein Elterngeld bekommen.

Meine Frage ist: Wenn ich die 12 Monate Teilzeit-Elternurlaub mache, kann dann meine Frau gleichzeitig Elterngeld in Deutschland beziehen?

Danke, Schochsch


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Sandy
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15 Jahren  ago  

müsstest du das nicht eher in Deutschland als in Luxembourg abklären?


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schochsch
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15 Jahren  ago  

Offensichtlich ist es so, dass D, weil es wegen des Wohnsitzes in D hauptverantwortlich ist, gar nicht nachfragt, was ich ich in Luxemburg mache.

D.h. meine Frau kann in D alles beantragen, wenn ich aber in LU etwas beantrage, sind die dafür zuständig, sicherzustellen, dass wir nicht die entsprechenden Leisteungen schon in D bekommen.

Vermutlich hätte ich die Frage anders stellen müssen: Wenn meine Frau in D 12 Monate (Teilzeit oder Voll) Elterngeld bekommt, kann ich dann gleichzeitig in LU 12 Monate Teilzeit-Elternzeit nehmen?


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Nein, ich denke dass kannst du nicht! Denn Lux lässt sich den Zeitraum bescheinigen (du brauchst ein entsprechendes Formular von der deutschen Familienkasse) in dem deine Frau Elterngeld aus D beziehen würde. ebenso lässt sich die CNPF ein Formular ausfüllen, in welchen du dich damit einverstanden erklären musst auf die Leistungen aus Lux zu verzischten. (zumindest für den gleichen Zeitraum)

Lux lässt keine Kumulation beider Leistungen aus D und Lux zu, da dies einen Nachteil für die Luxemburgische Bevölkerung zur Folge hätte (die haben ja diese Möglichkeit gegenüber den Grenzgängern nicht)


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schochsch
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15 Jahren  ago  

Hallo,

vielen Dank für die Antworten! Ich habe es jetzt auch doch nochmal direkt bei der CNPF versucht, und diesmal durfte ich netterweise mit einer Dame telefonieren, die direkt dafür zuständig ist und mir folgendes sagte:

Deutsches und Luxemburgisches Elterngeld kann dann kombiniert werden, wenn es ein vergleichbares Szenario in Luxemburg gibt, z.B. wenn beide von 40h auf 20h reduzieren.

In unserem Fall funktioniert das nicht, da meine Frau Teilzeit arbeitet. Wenn sie von 20h auf 0h reduzieren würde, wäre das (logischerwiese) Vollzeitelternzeit, dann würde ich natürlich nichts in Luxemburg bekommen. Wenn sie weiterhin 20h arbeitet, kann sie in D den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen, was die CNPF dann auch als Anlass sieht, mir gleichzeitig keine Leistungen auszuzahlen und zwar aus dem Grund, dass es im Luxemburgischen System kein vergleichbares Szenario gibt......

Viele Grüße, Schochsch