auf guichet.lu steht unter Teilzeitelternurlaub: "die monatliche Arbeitszeit muss mindestens der Hälfte der in dem Unternehmen üblichen normalen Arbeitszeit entsprechen" und " Während des Teilzeitelternurlaubs wird die berufliche Tätigkeit um mindestens die Hälfte der im Unternehmen üblichen wöchentlichen Arbeitszeit (d.h. um höchstens 20 Stunden) reduziert" --> das heißt für mich immer noch, dass man minus 50% der geleisteten Wochenarbeitszeit rechnet und nicht minus 20h pauschal.
Kannst du uns bitte sagen, wo das steht?