Erstmal vorweg um dumme kommentare vor zu beugen. Ich beziehe aus luxemburg Witwerente und aus Deutschland sogar die riese grosse witwerente von 125,- Euro.mein Mann war die meiste Zeit in Luxemburg beschäftigt. Wohne in Deutschland und da ich da diese grosse Leistung beziehe auch hier das Kindergeld erhalte deswegen der differenz von Luxemburg. Jetzt zu Thema. Wir habe drei Kinder wo mein erste Sohn 17 war und in der Ausbildung war kam das neue gesetz für grenzgängerkinder nur noch Kindergeld bis 18. Jetzt ist hier die frage Bekommt man wegen der Diskusion Studienhilfe nur wenn man Studiert? Frage zwei. Wenn nicht bekommt man diese leistung noch rückwirkend mein Sohn ist jetzt 22. Frage drei. Mein zweite Sohn werd dem auch nextes jahr 18. wie ist da die lage wenn der weiter der Schule beschucht real/Gymnasium oder eine Lehre macht. Ich versuche mir überall schlau zu lesen. Aber verstehe es nicht richtig. Bitte um hilfe oder aufklärung. Vielen Dank in voraus:bigsmile:
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SP95 steigt (geringfügig)
11 Jahren ago
1. Studienbeihilfe gibt es für Studenten: http://www.cedies.public.lu/fr/actualites/2013/08/cedies_aide-fin-web-de-reader.pdf 2. Kindergeld wird bei Nachweis des Schulbesuchs bis zum Abschluss der Sekundarstufe II (Gymnasium) gezahlt. Also auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Dazu ist eine Schulbescheinigung erforderlich.