Hallo, ich arbeite in Lux., mein Sohn studiert seit 1 Jahr in D. Nachdem er das Abi hatte, wurde das Kindergeld in Lux nicht mehr weitergezahlt. Darauf hat er in D Kindergeld beantragt und bekommt dieses auch. Die Studienbeihilfe erhält er aus Lux. ! Jetzt fragte der Steuerberater, ob denn von Lux. nicht auch der Differenzbetrag zum lux. Kindergeld gezahlt würde. Kann ich mir nicht vorstellen, denn die Ansprüche so hieß es damals, könnten jetzt nicht mehr gestellt werden. Jemand Erfahrung oder definitive Antwort auf die Frage? Danke und Gruss Günter
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Es gibt auch während der Berufsausbildung aus Luxemburg Kindergeld. Auf die Studienbeihilfe wird deutsches Bafög angerechnet. Da es dies in aller Regel nur als Kredit gibt, hat das wohl keine Auswirkungen auf den verlorenen Zuschuss aus Luxemburg aber möglicherweise auf die Kredittranche, die der Student zinsvergünstigt in Anspruch nehmen kann. Stipendien ohne Kreditcharakter werden meines Wissens angerechnet.
Das ganze ist nicht so ganz einfach:
Es erwächst kein Anrecht (Anm: auf Kindergeld) aus den folgenden Studien: Abendkurse Fernkurse Eine Lehre im Ausland wenn der Lehrling dadurch sozialversichert ist.
In den meisten Fällen wird bei einer Ausbildung in DE eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründet und damit gibt es kein Kindergeld.
bei der Berufsausbildung gilt tatsächlich die Sozialversicherungsklausel: eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. zu finden auf: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html Eine Berufsausbildung ist allerdings nicht in allen Fällen eine duale Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung. Es gibt eine Vielzahl von stark schulisch aufgebauten Ausbildungen, für die auch noch bezahlt werden muss.