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Forum / Familie und Gesundheit

Studiengeld aus Lux. - Kindergeld aus D = Differenzzahlung möglich  

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Heiligkreuz1
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10 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite in Lux., mein Sohn studiert seit 1 Jahr in D. Nachdem er das Abi hatte, wurde das Kindergeld in Lux nicht mehr weitergezahlt. Darauf hat er in D Kindergeld beantragt und bekommt dieses auch. Die Studienbeihilfe erhält er aus Lux. ! Jetzt fragte der Steuerberater, ob denn von Lux. nicht auch der Differenzbetrag zum lux. Kindergeld gezahlt würde. Kann ich mir nicht vorstellen, denn die Ansprüche so hieß es damals, könnten jetzt nicht mehr gestellt werden. Jemand Erfahrung oder definitive Antwort auf die Frage? Danke und Gruss Günter


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Fredde
361 Messages

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10 Jahren  ago  

Ab 18 gibt es kein Kindergeld mehr in LUX. Ausnahme: Man ist noch in der Schule, zum Beispiel Gymnasium. Also fürs Studium gibt es kein Kindergeld. Die interessante Frage ist nun aber ob das Deutsche Kindergeld auf die LUX Studienbeihilfe angerechnet wir!


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

Es gibt auch während der Berufsausbildung aus Luxemburg Kindergeld. Auf die Studienbeihilfe wird deutsches Bafög angerechnet. Da es dies in aller Regel nur als Kredit gibt, hat das wohl keine Auswirkungen auf den verlorenen Zuschuss aus Luxemburg aber möglicherweise auf die Kredittranche, die der Student zinsvergünstigt in Anspruch nehmen kann. Stipendien ohne Kreditcharakter werden meines Wissens angerechnet.


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Fredde
361 Messages

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10 Jahren  ago  

Während der Berufsausbildung gibt es vielleicht Kindergeld wenn <18. Über 18 nicht! BAFÖG in DE is 50% Kredit zu 0% und 50% Zuschuss


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

mit Ausbildungsvertrag, erhält man auch über 18 Jahr noch Kindergeld aus Lux.

Aussage Lux. Gewerkschaft und Familienkasse.


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Fredde
361 Messages

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10 Jahren  ago  

Das ist bei mir letztes Jahr abgelehnt worden. Kann das an der Vergütung liegen? Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Krankenschwester. Und hat einen Ausbildungsvertrag den ich bei der Familienkasse eingereicht habe. Und das wurde abgelehnt.


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Fredde
361 Messages

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10 Jahren  ago  

Das ganze ist nicht so ganz einfach:

Es erwächst kein Anrecht (Anm: auf Kindergeld) aus den folgenden Studien: Abendkurse Fernkurse Eine Lehre im Ausland wenn der Lehrling dadurch sozialversichert ist.

In den meisten Fällen wird bei einer Ausbildung in DE eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründet und damit gibt es kein Kindergeld.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

ablehnen geht in Luxembourg immer schnell, ohne Einspruch hast Du dann kein Erfolgsaussichten.


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

bei der Berufsausbildung gilt tatsächlich die Sozialversicherungsklausel: eine Lehre im Ausland, wenn der Lehrling diesbezüglich sozialversichert ist. Dies begründet seinen Status als Arbeitnehmer und er unterliegt daher aufgrund der Gemeinschaftsregelungen persönlich nur den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. zu finden auf: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocations-familiales/index.html Eine Berufsausbildung ist allerdings nicht in allen Fällen eine duale Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung. Es gibt eine Vielzahl von stark schulisch aufgebauten Ausbildungen, für die auch noch bezahlt werden muss.