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Forum / Familie und Gesundheit

Student (familienversichert) bekommt Nachwuchs  

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s4todres
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11 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe eine kurze Frage bezüglich Kindergeld/Elterngeld.

Ich bin Student in Deutschland und habe Nachwuchs bekommen. Ich wohne noch im Elternhaus und mein Vater ist Grenzgänger in Luxemburg. Meine Tochter und ihre Mutter wohnen bei uns und meine Tochter ist über mich bzw. meinen Vater versichert, da ich noch familienversichert bin.

Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf Kindergeldzahlungen? Muss ich das Kindergeld aus Deutschland beziehen oder kann ich es auch aus Luxemburg bekommen?

Danke für die Antworten!

Gruß


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

arbeits du in Luxemburg?


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abc123
537 Messages

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11 Jahren  ago  

@s4todres: ist die Frage ernsthaft gemeint?


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11 Jahren  ago  

Hallo s4todres,

sofern du der (ein) Sorgeberechtigter bist und nicht selber in Luxemburg arbeitest bekommst du kein Kindergeld aus Luxemburg.

--> aus guichet.lu: ein Kind, das im Ausland lebt und dessen Sorgeberechtigter in Luxemburg arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Die Höhe hängt dabei von den bereits im Wohnsitzland gewährten Leistungen ab;

Viele Grüße


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henkel12
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11 Jahren  ago  

Ich finde diese Frage nicht uniteressant. Wenn Du als Student eine Förderung aus Luxemburg erhälst, ist das als Einkommen zu betrachten und ich würde den Antrag in Luxemburg stellen.


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info
3694 Messages

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11 Jahren  ago  

Die Sachlage ist keineswegs so lächerlich wie einige meinen.

Man stelle sich vor die 14 Jahre alte Tochter wird schwanger (soll's ja alles geben) und bekommt ein Kind. Sind dann nicht doch die Anspüche auf das Enkelkind zu erweitern?


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

die Vergütung heißt nicht um sonst Kindergeld, und nicht Enkelkindgeld.


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11 Jahren  ago  

Bei der 14 Jahre alten Tochter durchaus vorstellbar - Stichwort SORGERECHT (siehe Glichet - oben). Wenn der in Luxemburg arbeitende (Großelternteil) das Sorgerecht inne hat (z.B. weil die Tochter mit Kind noch nicht volljährig ist), dann gibt es Kindergeld aus Luxemburg.


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info
3694 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo Jürgen,

deine Annahme aus dem Wortspiel ist schlicht falsch, es heißt ja auch nicht Elternkindergeld.

Es geht um Kindergeld und das Wort erklärt das es um das Geld für ein Kind geht - das bekomme ich auch auch zb für die Kinder meiner Frau aus erster Ehe. Wie man also unschwer erkennen kann ist es nicht dem Verwandschaftsgrad gezollt ob Ansprüche bestehen oder nicht. Zb ist es absolut keine Ausnahme das Enkelkinder nach einer Trennung bei Ihren Großeltern verbleiben und dann selbstverständlich Kindergeld bekommen.


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Bei der Frage kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche Leute den Hals nicht voll kriegen.


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mimsafreddi1
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11 Jahren  ago  

@Hugo1: Kannst Du uns Deine sinnreiche Aussage bitte ein wenig näher erläutern.


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11 Jahren  ago  

Keine Ahnung, ich verstehe den Sinn auch nicht.

Wenn ein Student in D Vater wird, was geht das dann bitte schön L an??? Damit wäre die Frage wohl an sich erledigt.

Es sei denn - und hier vielen Dank an info für den Augenöffner - das nicht der Student, sondern der Großvater das Sorgerecht übernimmt. Dann bekommt natürlich der Großvater auch das Kindergeld für sein neues Kind in L, da er in L arbeitet.


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Hugo1
233 Messages

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11 Jahren  ago  

Moien. Mir scheint die Rechtslage sehr eindeutig. Für die Familienleistungen ist der Luxemburger Staat nicht zuständig. Mich ärgert, wenn unreflektiert zuerst einmal nach Luxemburg geschielt wird. Übrigens sind die Differenzen nur noch minimal.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Minimal? Also beim Kindergeld mag das ja noch stimmen, aber der Kinderbonus reisst das wieder raus. 922 Euro sind für manchen ein halbes Monatsgehalt - war bei einem meiner Freunde der Grund dafür, nach L zu gehen. Dort bekam er so - mit zwei Kindern - ein 13. Gehalt. Plus Schulanfangszulage. Also so minimal finde ich den Unterschied nicht.


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

Spekulation über Spekulation. Mich würde interessieren, was die luxemburger Kindergeldstelle zu dem Antrag sagt. Der Antrag ist doch sicherlich inzwischen gestellt? Übrigens ist der Bedarfsatz für einen einkommenslosen Studenten in Deutschland ca. 570 Euro! Da die Tochter über den Vater versichert ist, ist davon auszugehen, dass auch die Kindsmutter erwerbslos ist. Alos im Zweifel nochmal 570 Euro von den Eltern und der Kindergeldkasse. In einer solchen Situation würde ich keinesfalls von "den Hals nicht voll bekommen" sprechen!