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Forum / Familie und Gesundheit

Steht mir für 2014 Urlaub zu?  

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Ebby123
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallöchen!

Vielleicht könnt Ihr mir helfen, da ich von der Familienkasse keine Antwort erhalte. Ich bin seit dieser Woche im Dispense de travail, da ich andauernd Blutungen in der Schwangerschaft habe. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin wäre der 09.04.2014 und da ich gerne stillen und den anschließenden Elternurlaub nehmen würde, wäre mein erster Arbeitsag erst 2015. Jetzt meine Frage, steht mir der Urlaub von 2014 dann noch zu?

LG und vielen Dank für Eure Antworten!


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LaLa1
157 Messages

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11 Jahren  ago  

Dir wird wohl der ganze Urlaub zustehen, der sich bis zu Deiner Entbindung angesammelt hat. Im Mutterschaftsurlaub zählen nämlich auch noch die bis dahin Dir zustehenden Urlaubstage. Die kann man dann noch an die Elternzeit dranhängen. Normalerweise. Alles Gute in der Schwangerschaft!!


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Ebby123
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Oh, das ist ja super! Vielen lieben Dank !!!


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich trotz allem einmal in der Personalabteilung nachfragen würde und auch einmal zur Familienkasse persönlich fahren könnte. Sofern es Dir nicht gut geht, kann das ja evtl. Dein Mann/Partner übernehmen.

In solchen Angelegenheiten würde ich mich nie darauf verlassen, was andere sagen oder wie es bei anderen war. Nachher rechnet man mit etwas und es kommt dann doch anders.

Bei meiner Schwester war es zum Beispiel so, dass sie den Urlaub nicht nehmen durfte, sie musste ihn sicher ausbezahlen lassen!

Ich würde mich immer selbst vor Ort erkundigen - aber das muss jeder für sich entscheiden.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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11 Jahren  ago  

Du "erhälst" weiter deine Urlaubstage anteilsmässig während du dich im Mutterschutz befindest. Sobald du aber in Elternurlaub gehst, wird dein Arbeitsvertrag ausgesetzt! Dir steht während dieser Zeit kein Urlaub zu. Wenn du dann 2015 wieder arbeiten gehst, muß dein Urlaub aus 2014 bis März 2015 genommen sein oder du bekommst ihn eventuell ausgezahlt. Aber jetzt wird es dir ja auch nicht anders gehen. Dein Urlaub aus diesem Jahr verfällt, bevor du wieder arbeiten gehst...