Hallo,
meine Freundin und ich wohnen und arbeiten beide in Luxemburg. Ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber bis 31.12.2014 10 Jahrelang in Wien, Österreich, gewohnt.
Nun brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis, wofür ich aber in Wien persönlich beim Amt erscheinen müsste. Dies möchte ich mir jetzt, wenn irgendwie nur möglich, ersparen.
Auf Guichet steht: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/vie-maritale/mariage/preparation-mariage/index.html [Als Unterlagen vorzuweisen sind] [...] "gegebenenfalls ein Ledigkeitsnachweis (mit Angabe des Personenstands), der die erwiesene Ledigkeit der künftigen Ehepartner bescheinigt. [...] Die Ehefähigkeit von ausländischen Staatsangehörigen wird durch das Ehefähigkeitszeugnis nachgewiesen. Kann ein solches Zeugnis nicht von den Behörden des Herkunftslandes des Betroffenen ausgestellt werden, kann es durch eine Bescheinigung über das jeweilige Eherecht (certificat de coutume) nebst einer Ledigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Um zu erfahren, welche Behörde diese Belege im Ausland ausstellt, wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes im Ausland oder an die zuständige Botschaft zu wenden.
1. Frage: Was heißt gegebenfalls hier? Muss ich oder nicht. Und wenn nicht zwingend, unter welchen Umständen nicht? 2. Frage: Was ist dieses certificat de coutume, wer stellt es aus, was braucht derjenige von mir um es auszustellen? 3. Frage: Laut Wikipedia sind Ledigkeitsbescheinigung und Ehefähigkeitszeugnis synonym. Wo macht Luxemburg hier den Unterschied?
4. Frage: Wie machen das Syrer oder Burmesen? 🙂
Danke für eure Hilfe, Henning