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Anonymous
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6 Jahren  ago  

** Bitte Hilfe ** Ich wohne in Belgien und arbeite seit fast 20 Jahren in LUX, nun ist meine Freundin und deren 2 Kinder im Februar zu wir gezogen und wir erhalten kein Kindergeld. Belgien weigert sich da die Mutter in Belgien Leistungen beziehen muss um Kindergeld zu erhalten. Deutschland weigert sich da für Sie der Wohnsitz ausschlaggebend ist und der leibliche Vater zwar in Deutschland lebt aber keine Leistungen erhält. Luxemburg hatte ich kontaktiert, aber die weigern sich auch da ich nicht der leibliche Vater bin, es muss ein Teil der Eltern in LUX arbeiten um Kindergeld beziehen zu können (Gesetz wurde scheinbar vor 2 Jahren angepasst..). Jetz meine Frage, kann ich gegen diese Entscheidung (Info) von LUX Wiederspruch einlegen, wenn JA wo und wie? Kann uns da jeùmand evt genauere Informationen geben? Wäre sehr nett 😉 Fakt ist, dass die Kinder (11 und 12 Jahre) Anrecht auf Kindergeld haben, aber zahlen möchte es keiner ;-( .. Vielen Dank für Eure Antworten..


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6 Jahren  ago  

..*zu mir gezogen..


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6 Jahren  ago  

Ich fasse das so auf:

Frau kommt aus Deutschland und wohnt jetzt mit Kinder bei dir in Belgien und du arbeitest in Luxemburg.

In diesem Fall muss der leibliche Vater, der weiterhin in Deutschlnd wohnt, das Kindergeld in Deutschland beantragen.


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6 Jahren  ago  

Ja Frau aus Deutschland und lebt jetzt mit Ihren zwei Kindern bei mir. Kindergeldkasse Deutschland weigert sich, da leiblicher Vater keine Leistungen in DE bezieht und Kinder jetzt in BE wohnhaft sind .. Danke trotzdem 


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6 Jahren  ago  

Was bezeichnest du als "Leistungen"? Keine Arbeitsstellen, kein ALG1 oder ALG2. Wovon lebt denn der Mann?


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6 Jahren  ago  

Leistungen meine ich kein ALG1 od ALG2 .. Vater ist bei seinen Eltern zwar gemeldet aber in keiner Kasse eingetragen, .. Von was er lebt? Gute Frage aber er wird schon etwas irgendwo verdienen denn er hat mit seiner neuen Lebenspartnerin ein Kind zusammen.. Seine Ex-Frau (meine Partnerin) und er sind geschieden und es besteht kein Kontakt. 


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6 Jahren  ago  

Wenn der Expartner in Deutschland unterwegs ist schaltet man einen Anwalt ein und gut ist das. Ein Gericht in Deutschland wird dem schon klarmachen was Sache ist!