Hallo,
habe da mal eine Frage und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann. Unser Sohn leidet an einem schweren Asthma und hat jetzt vom Versorgungsamt 50 % Schwerbehinderung und das Merkzeichen G anerkannt bekommen. Mir wurde jetzt von einer Bekannten erzählt, dass es in Luxemburg eine Sonderzulage zum Kindergeld gibt, wenn das Kind behindert ist. Meine Fragen: Wie muss ich das beantragen? Läuft der Zuschuss ab Antragstellung oder ab Anerkennung der Schwerbehinderung? Wie hoch ist diese Zulage? Wie bereits erwähnt wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen würde.
Gruß Biggy