logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Sonderurlaub Hochzeit / Umzug  

Profilbild von
Darkangel
45 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo,

Die Tochter meines Mannes heiratet im Juli.

Meine Frage dazu waere ob ich dann auch den Sonderurlaub bei Hochzeit eines Kindes bekomme oder zaehlt das nur bei leiblichen Kindern?

bezueglich des Sonderurlaubs beim Umzug. Wir renovieren gerade die Wohnung ueber uns. Das heisst es ist ein Umzug im selben Haus von einer Wohnung in die andere. Ist es generell nach dem Motto Umzug ist Umzug und ich kann den Sonderurlaub einreichen oder muss sich an der Anschrift etwas aendern?

Ich hoffe es kann mir jemand etwas klarheit in das Dunkel bringen.

Vielen Dank schon einmal im voraus fuer Eure Hilfe.

:smile::smile:


Profilbild von
CSB
135 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Sonderurlaub fuer den Umzug gibts auch wenn\'s nur im selben haus ist.... die adresse bracu sich nicht aendern. und bei den nicht leiblichen kindern? weiss nicht... mitgehangen mitgefangen... also auch urlaub wuerd ich schaetzen.... 😉


Profilbild von
Darkangel
45 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hi CSB,

Danke fuer die schnelle Antwort. So hatte ich es auch gesehen aber es beruhigt mich jetzt schon das jemand anderes auch der gleichen Meinung ist.

Danke LG Ramona


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo Ramona!

Hab dir mal einen Auszug aus unserem Dokument zum Thema Sonderulaub kopiert.

Der Sonderurlaub wegen Umzugs wird in den folgenden Fällen gewährt: - Wechsel des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes (einschließlich des Wohnungswechsels in ein- und demselben Eigentumswohnungsgebäude ohne Adressenänderung);

zwei Werktagen für die Heirat oder Priesterweihe eines Kindes


Profilbild von
Darkangel
45 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Hallo SBaby,

Vielen Dank fuer die Info. LG Ramona