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miaartos1
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5 Jahren  ago  

Hallo, habe ich das richtig gelesen das ich den Sonderurlaub aus familiären Gründen bis zum 04.05.2020. Vorausgesetzt hier in Deutschland haben die Schulen auch so lange zu.

 

Gruß


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ondskapt
423 Messages

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5 Jahren  ago  

Du musst den "CRF" mit dem neuem Formular bei deinem Chef beantragen.

"Ein neues Formular ist verfügbar. Es muss ausgefüllt und ab dem 30. März 2020 an den Arbeitgeber und die CNS geschickt werden, auch dann, wenn bereits ein früheres Formular versandt wurde."

https://guichet.public.lu/de/actualites/2020/mars/13-conge-raisons-familiales-covid-19.html

"Der mit dem Coronavirus zusammenhängende Sonderurlaub aus familiären Gründen wurde bis zum Ende der Aussetzung der Aktivitäten in Schulen und Betreuungseinrichtungen verlängert, die vorerst bis zum 4. Mai 2020 vorgesehen ist, auch während der Osterferien."

 


Anonymous
Anonyme

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5 Jahren  ago  

Ja, die Schulen in D müssen dann auch noch geschlossen haben. Beantragen musst du den Sonderurlaub nicht, lediglich deinen Arbeitgeber informieren (mit dem neuen Formular, welches du ebenfalls an die CNS schicken musst). Der Arbeitgeber kann und darf diesen "Sonderurlaub" nicht ablehnen.