Hallo! ich habe versucht, in den alten Kommmentaren Antwort auf meine Frage zu finden, war aber nicht findig geworden. Ich befinde mich noch in der Probezeit, bin aber bereits auf einer neuen Arbeitssuche. Ich will auf keinen Fall bei meinem jetzigen AG bleiben. Falls ich bis Ende meiner Probezeit keinen neuen Job finde, werde ich rechtzeig kuendigen. Dann muss ich mich arbeitslos stellen. Ich dachte mir, wenn ich bis dahin keinen neuen Job habe (oder bisschen frueher) wuerde sich die Zeit fuer Schwangerschaft anbieten. Wie sieht es dann damit aus wenn ich arbeitslos bin? Welches Geld darf ich beziehen, von wo, wie lange und wieviel waere es ungefaehr? ich weiss, das ist keine gute Loesung aber ich denke, in meinem Fall die beste, wenn ich bei dem AG nicht bleiben will.. Danke fuer die Kommentare bzw Verweise auf nuetzliche Links! L.
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SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Lily,
ich nehme an, dass du in Deutschland wohnst?! Dann bekommst du Arbeitslosengeld oder Hartz IV in Deutschland. Dort hast du dann auch Anspruch auf Kindergeld (falls dein Mann in Luxemburg arbeitet, bekommt ihr von dort den Ausgleich). Falls du weiterhin in Luxemburg arbeitest, hast du nur Anspruch auf Elternurlaub, wenn du mindestens 12 Monate bei dem Arbeitgeber gearbeitetet hast.
LG Juno
Ok, danke..Ich komme mir jetzt wirklich bloed vor, da ich nicht ganz verstehe, was ihr meint...Sorry..Ich weiss, es ist nicht gut aber ich weiss nicht, wie ich es anders regeln soll. Die Arbeit wo ich jetzt bin, ist erstmal nicht dies, worauf ich mich beworben habe..Es ist voellig eine andere Stelle. Nach der Probezeit habe ich Kuendigungsfrist von..4 (!!!) Monaten und Urlaub ist hier kaum erwuenscht (die kumulieren die Urlaubstage in die Laenge(=Jahre), man darf max. am Stueck eine Woche Urlaub nehmen -genehmigt wird immer kurz eine Woche davor, wenn ueberhaupt.., ). Mit dieser Kuendigungsfrist waere fuer mich sehr schwer, einen neuen AG zu finden (ich bin ja normale Angestellte, kein Management level). Wenn ich jetzt neuen Job nehme, muss ich mit der Schwangerschaft wieder weiter warten, was ich eigentlich nicht will...Deswegen dachte ich mir, dass ich es so mit der Arbeitslosigkeit verbinden koennte...
Um Gottes Willen, Lily. Man bekommt Kinder, weil man sich Kinder wünscht und nicht weil man damit eine Arbeitslosigkeit überbrücken möchte. Du solltest aus Überzeugung Kinder wollen und nicht aus den von dir genannten Gründen! Das hört sich sowas von herzlos an. So kommt es mir zumindest vor. Bevor man mit nichts dasteht, lässt man sich noch schnell schwängern, so dass dann dadurch wenigstens noch Geld in die Kasse kommt. Wenn dir die Arbeit nicht gefällt, kündige sofort und such dir was passendes. In Lux. bekommst du erst nach zwölf Monaten was.
Simone, es tut mir leid, wenn dies so einen Eindruck auf dich gemacht hat. Es sollte nicht so sein. Ich war schon dieses Jahr schwanger, es ist aber leider nichts geworden und das ist nicht so, dass ich es nur wegen Arbeitslosigkeit machen will. Wir wollen es ja schon seit letztem Jahr, bis jetzt hat es aber nicht geklappt. ich sage es vielleicht andersrum- ich will nicht bei diesem AG bleiben nur deswegen, weil ich schwanger werde.Die werden mich ja auch deswegen fertig machen, das weiss ich jetzt schon. Die Arbeit macht mich mental fertig und es macht fuer mich keinen Sinn, so weiter zu machen. Ich bin die ganze Zeit auf der Arbeitssuche. ABC, im Vertrag steht bei uns 4 Monate Kuendigungsfrist. Dazu kommt ja noch Gehalt geteilt in 2. Das flexible Teil macht 2/3 meines Gehaltes -dies kann von der Firma jederzeit weggenommen werden, ohne den Grund zu nennen. Und so zum Beispiel den Kolleginnen nach 1monatiger Krankheitsperiode und Mutterschaftsurlaub wurde es weggenommen..Usw..So eine Firma (Privates Unternehmen), mit so wenig Arbeitsethik habe ich nie erlebt...
@Lily: Falls das alles wirklich so stimmt, was du da schreibst, könnte es durchaus sein, dass dein Arbeitgeber bald gar kein Gehalt mehr zahlen wird (weder feste noch flexible Teile), da er sich nämlich in Schrassig wiederfinden wird und zwar nicht der schönen Landschaft wegen...