Hallo Ihr Lieben! Arbeite nun seit 2 Jahren in Lux. und bin schwanger! Nun beginnt das Chaos, jeder erzählt mir was anderes! HILFE!!! Wenn ich in Dispense gehen, bekomme ich dann weniger "Gehalt" von der Krankenkasse gezahlt? Wo bekomme ich Vordrucke, um die vorgeburtliche Zulage zu beantragen und in welchem Zeitraum muss ich dann zu Untersuchungen gehen? Bekomme ich die beiden anderen ( natal und postnatal) überhaupt? Der eine saht ja, der andere, nur wenn ich in LUx. entbinde.... Totale Verwirrung! Ich gehe nach der Geburt ein Jahr in congé parental, mein Partner arbeitet weiter 100% in Lux.! Wir wohnen in D.! Bekommen wir dann überhaupt die Erziehungszulage? Bin dankbar für alle Antworten und Tipps!!!! :-))))
Erstmal herzlichen Glückwunsch! Die 3 Geburtenzulage bekommst du, weil du Arbeitnehmerin in Lux bist, hat nichts mit dem Entbindungsort zu tun. Was du mit Mutterschaftszulage - 2 Teile meinst, weiß ich nicht. Du beziehst halt während des Mutterschutzes dein "normales" Gehalt von der CNS. Wenn du im Anschluß den Congé Parental nimmst und das für ein Jahr, gehst du ja sofort nach dem Mutterschutz wieder halbtags arbeiten. In dieser Zeit bekommst du dein Halbtagsgehalt von der Firma plus rund 857Euro von der Familienkasse (CNPF). Alternativ könntest du nach dem Mutterschutz ein halbes Jahr vollzeit zu Hause bleiben und rund1700Euro pro Monat von der Familienkasse erhalten. Letzterem muß dein Arbeitgeber zustimmen, die Halbtagslösung über ein Jahr darf er ablehnen. Wenn man den Congé Parental nimmt, erhält man keine Erziehungszulage. Das Geld hast du ja schon durch deinen "Urlaub" erhalten.
Vordrucke erhälst du bei der Familienkasse. Einfach ein Fax mit deinem Anliegen hinsenden (frühzeitig) und dann erhält man normalerweise alles ziemlich zügig. Dort sind die genauen Intervalle vorgegeben, in denen du deine Untersuchung wahrnehmen muß. Leider sind die ersten beiden Formulare (vorgeburtliche und geburtliche) nur auf französisch. Die nachgeburtliche ist allerdings auf deutsch und beinhaltet die U-Untersuchungen deines Kindes bis zum 2ten Lebensjahr.