Hallo zusammen. Sicherlich wurde das Thema schon etliche male angesprochen, aber ich verzweife llangsam. Telefonische Auskünfte werden wohl nicht gerne erteilt und die Freundlichkeit verschiedener lässt auch zu wünschen übrig Bin im vierten Monat schwanger. Mein Freund und ich sind beide grenzgänger. Was müssen wir nun beantragen und wo bekommen wir alle nötigen Formulare? Außerdem darf ich wegen der Schwangerschaft meinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausführen. Mein Chef würde mich aber stundenweise im Büro beschäftigen, allerdings nur stundenweise, so dass ich die restliche Zeit zu hause wäre. Gibt es ein Beschäftigungsverbot auch stundenweise. Geht das überhaupt und wer zahlt das? Wusste nicht wie kompliziert das alles werden kann. 🙁 Danke für eure Hilfe.....
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
ja es wurde schon x-mal angesprochen :tongue: aber ich finde es ok wenn du fragst - die sucherei hier ist manchmal auch echt schwierig je nachdem welchen begriff man eingibt findet man nicht immer das richtige 😐
du benötigst auf jeden Fall die Formulare für die Geburtenzulage!!! die kannst du einfach per Fax beantragen bei der CNPF!!! das erste Formular müsstest du auch schon abstempeln lassen... da kommen insgesamt 6 Stempel drauf!!!
ich hatte auch ein Arbeitsverbot stundenweise!! dafür war ich bei der Amtsärztin!!! die hat mir ein Verbot von 50% geschrieben. habe dann die Hälfte von der Krankenkasse bekommen... wenn was ist dann frag 😎
yve84: Außerdem darf ich wegen der Schwangerschaft meinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausführen. Mein Chef würde mich aber stundenweise im Büro beschäftigen, allerdings nur stundenweise, so dass ich die restliche Zeit zu hause wäre.
wieso solltest Du dazu einwilligen? Dein Gehalt kriegst Du auch so. Und stundenweise rüber pendeln, wieso?
Danke für die schnelle Antwort. Werde es mal per Fax versuchen, alles besser als die ewige Warteschleife am Telefon oder die genervten Mitarbeiter. :confused: Würde auch nicht tägl. pendeln, sondern versuchen die Arbeitszeit auf zwei-drei Tage die Woche zu reduzieren. Bin ja nur schwanger und nicht krank 😉 Nur leider reicht die Arbeit nicht für eine 40 Std Woche.
Ich glaube die von mini06 erwähnte 20Std-Regelung hat dann nichts damit zu tun. Die Dispense wird ja von der Krankenkasse übernommen und kommt einer Krankmeldung gleich. Du hast dein Arbeitsverhältnis ja nicht auf 20Std. gekürzt. Frage das aber sicherheitshalber noch mal bei der Familienkasse nach.
[quote=mini06]du benötigst auf jeden Fall die Formulare für die Geburtenzulage!!! die kannst du einfach per Fax beantragen bei der CNPF!!! das erste Formular müsstest du auch schon abstempeln lassen... da kommen insgesamt 6 Stempel drauf!!! [quote]
ich dachte als Grenzgaenger hat man kein Recht mehr auf die Geburtenzulage. Hat sich das schon wieder geaendert oder wird es wieder mal so und mal so entschieden?
Gruss Lambe
Simone: Ich glaube die von mini06 erwähnte 20Std-Regelung hat dann nichts damit zu tun. Die Dispense wird ja von der Krankenkasse übernommen und kommt einer Krankmeldung gleich. Du hast dein Arbeitsverhältnis ja nicht auf 20Std. gekürzt. Frage das aber sicherheitshalber noch mal bei der Familienkasse nach.
das habe ich auch nur erwähnt, nicht dass dein Chef dich auf weniger Stunden anmelden will!!!