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Forum / Familie und Gesundheit

schwanger, wann welche Anträge?  

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Nina78
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16 Jahren  ago  

Hallo, ich brauche gaaanz dringend eure Hilfe. ich bin im 3. Monat schwanger, nicht verheiratet und arbeite in Luxemburg. Könnt ihr mir sagen, wann ich die Anträge anfordern muss und welche genau das sind? Ich will keine Frist verpassen.... Vielen Dank für eure Hilfe Nina


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chicka
497 Messages

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16 Jahren  ago  

Hi Nina, guck mal in den Artikel hier:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=2447

Am Ende ist der Link zu einer Beratungsbroschre. Dann bist Du schonmal schlauer :-):bigsmile:


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Nina78
27 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo chicka, 1000 Dank für deine Antwort. Dort steht, dass man die Geburtsurkunde des Kindes für die Anträge mit einreichen soll. Meine wichtigste Frage momentan: Muss ich jetzt schon irgendwelche Anträge ausfüllen? Ich habe irgendwo was von einer vorgeburtlichen Zulage gelesen. Dafür muss man die regelmäßigen Arztbesuche nachweisen. Oder mache ich das auch erst, wenn das Kind auf der Welt ist? Hilfe.....


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

du hast Glueck, meine Freundin ist auch gerade schwanger 😉 Also, am besten faehrst du direkt bei der CNPF vorbei (1A, Bd. Prince Henri, L - 1724 LUXEMBOURG; http://wwwcnpf.lu) und holst dir die Formulare fuer die vorgeburtliche, geburtliche und nachgeburtliche Zulage ab. Mir haben sie auch gleich den Antrag fuer's Kindergeld mitgegeben. Die Dame dort war entgegen einiger Beitraege hier sehr nett...

Fuer die vorgeburtliche Zulage musst du 5 Untersuchungen deines Frauenarztes/1 Untersuchung beim Zahnarzt bescheinigen lassen (eine Untersuchung beim Frauenarzt muss vor Ende der 12. Woche durchgefuehrt und bescheinigt worden sein). Direkt nach der Geburt musst du das Formular fuer die geburtliche Zulage von einem Kinderarzt (nicht Frauenarzt!) unterschreiben lassen. Nach der Geburt musst du dann nochmal ein paar mal zum Frauenarzt/Kinderarzt. Das weiss ich aber noch nicht so genau, da wir noch nicht soweit sind...

Alle drei Formulare kannst du meines Wissens bis ein Jahr nach der Geburt bei der CNPF einreichen (am besten mit Kopie des Mutterpasses/Geburtsurkunde). So, das ist mein derzeitiger Wissensstand. Falls davon etwas nicht korrekt sein sollte, bitte korrigieren 🙂


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Nina78
27 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo EddieIrvine, 1000 Küsse, Du bist meine Rettung. Gibt es die Formulare auch auf deutsch? Bitte lass es mich wissen, wenn es Neuigkeiten gibt, ich kann leider kein Französisch und quäle mich durch die Hompage der cnpf.... Euch alles gute weiterhin, vor allem deiner schwangeren Freundin.... Ganz liebe Grüsse Nina


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,die Formulare gibt es leider nur auf Französisch...


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007FRAUBRAUSE
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16 Jahren  ago  

Hi Nina,

habe noch mehr infos für dich aber auf Englisch....ganz unten ist ein link für sämtliche Formulare, Kindergeld, Erziehungszulage etc ...falls ich mich recht erinnere musst du Dich bald entscheiden wie du Deinen Elternurlaub nehmen willst und das mit Deinem Arbeitgeber klären und den Antrag abzeichnen lassen und einreichen. Falls Du Employee Privé bist melde Dich bei Madame Clees sehr nett und hilfsbereit Tel. 00352 40113 2281.

Viel Glück

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Caisse Nationale des Prestations Familiales 1A Boulevard Prince Henri L-1724 Luxembourg Tel: 00352 47 71 531 http://www.cnpf.lu/

http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20F.pdf

This institution pays out child benefit ..

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General information about important Authorities in Luxembourg

Links: Ministerium für soziale Sicherheit: www.etat.lu Soziale Sicherheit, alle Einrichtungen: www.secu.lu ( Social Instiutions ) Anmeldung zur Sozialversicherung: www.ccss.lu ( Social Security ) Rentenversicherung: www.cpep.lu ( Pension ) Krankenversicherung: www.cmep.lu, PIC Madame Clees she was to me very helpful .

The Cmep ( Caisse de Maladie des Employees Prives ) will pay your salary, 8 weeks before delivery and 8 weeks after given birth, if you breast feed it will be 12 weeks 100 % of your salary. You need a confirmation / Certificate from your woman Doc. when your due date is. Also you will require a confirmation from your Doc. if you breast feed ( But this obviously after given birth )

If you would give birth in Luxembourg you would receive in the Hospital forms again, since you will give Birth I believe in the UK; check with Mrs. Clees where you could get the forms from. These are important to receive 580 € for the Pregnancy, when you give Birth it will be another 580 € ..........

After the 8 or 12 weeks staying at home with your child your Maternity leave starts, I believe in your case that would be full time, that means 6 months you will not receive your salary from our company you should be paid by Caisse Nationale des Prestations Familiales. ( About 1800 € net for 6 months)

Furthermore, I hope you have collected all your medical bills, the originals should be send to the cmpf, because you will get reimbursed. This should hopefully also apply for your Hospital bills.

If you send the bills in, don't forget to mention your bank details and your social security number which is xxxxxxxx

Familienleistungen: www.cnpf.lu ( Family Allowance ) Ministerien, alle Behörden: www.etat.lu ( Ministry )

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This website is very important, here you can find the forms which you have to fill out ASAP !!!! Either in French or German

http://www.cnpf.lu/Forms.html


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Nina78
27 Messages

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16 Jahren  ago  

Vielen Dank an alle, ihr habt mir wirklich sehr geholfen. Noch eine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann ich es meinem Arbeitgeber gesagt haben muss? Liebe Grüsse Nina


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soleo08
44 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

ich rate übrigens, die Formulare für die Zulagen bald zu besorgen, da die verschiedenen Untersuchungen zu bestimmten Zeiten gemacht werden müssen, ist ein einziger Stempel nicht korrekt, wird der Antrag abgelehnt, also besser die Untersuchungen nach den Vorgaben planen... ist einfacher... Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wann man es dem Arbeitgeber mitteilen muss... so ab dem 4. Monat sehen es ja meistens alle ohnehin, dann ist es wohl an der Zeit, es mitzuteilen, aber gesetzlich ist nix vorgeschrieben... Falls Du übrigens Probleme mit den franz. Formularen hast, stell´einfach die Fragen, die Du hast..


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schulles78
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16 Jahren  ago  

Hallo, müssen die vorgegebenen Untersuchungen beim Lux. Frauenarzt gemacht werden oder kann man die auch in Deutschland machen um die Zulagen zu bekommen?

Danke und Gruß

:bigsmile:


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CSB
135 Messages

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16 Jahren  ago  

Wo der Frauenarzt seine Praxis hat ist egal... nur muss er dir die Formulare ausfuellen mit Stempel und Unterschrift. Gruesse!


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schulles78
13 Messages

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16 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort:thumbup: Viele Grüße


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

hallo... hat einer in letzter zeit die formulare für die geburtszulagen ausgefüllt und auch schon das geld bekommen?? was mir immer noch nicht ganz klar ist - bei dem formular für die "vorgeburtliche zulage": da kommen doch beim 1. stempel 2 daten rein... das erste datum VOR dem 3. monat und der 2.beginn der schwangerschaft...

aber WANN ist beginn der schwangerschaft in lux?? auch wie in deutschland? 1. Tag letzte Regel oder "Zeugungsdatum" ??

die dame eben am telefon bei der cnpf war nicht gerade freundlich und wollte mir keine auskunft darüber machen weil sie meint "das ist in der ganzen welt gleich"... naja, lassen wir das mal so stehen 😉 kann mir das einer kurz mailen??

und dann habt ihr ab diesem datum mit 40 wochen gerechnet?? oder rechnet man mit 9 monaten? hier stehen so viel unterschiedl. sachen im forum 😥

hab nächste woche ET. die stempel meiner ärztin hab ich schon drauf, muss nur noch die daten einsetzen.

und die geburtliche zulage... da kommt jetzt stempel vom kinderarzt rein oder frauenarzt?? schreiben viele was anderes...der kommt doch frühest. 2 wochen bzw. spät. 10 wochen NACH geburt rein...

DANKE schon mal vorab... hoffe mir kann einer helfen


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

kann mir keiner helfen???


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Jenny1985
5 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

leider kann ich dir zu den Anträgen nicht helfen, habe auch einige Fragen hierzu. Ich bin in Deutschland beschäftigt und mein Freund in Luxemburg. Ich bin im 4. Monat schwanger und wir waren gestern bei der CNPF in Luxemburg zwecks Beratung. Wir wurden zwar ganz nett beraten, aber nicht gerade umfangreich. Ich habe auch Fragen zur vorgeburtlichen Zulage. Uns hat man gesagt, das wir erst heiraten müssen und dann Anspruch darauf hätten. Stimmt das? - Wir hätten bis zur Geburt Zeit zu Heiraten. Die vorgeburtliche Zulage muss man ja nicht direkt beantragen - hat ja noch bis 1 Jahr nach der Geburt Zeit dafür. Haben daher auch noch keine Anträge bekommen. In anderen Foren habe ich gelesen, das es reichen würde, wenn man den Deutschen Mutterpass (Kopie) beilegen würde, da ja dort alles drin steht. +einen Nachweis von der zahnärztlichen Untersuchung. Das hätte super geklappt. Fänd ich toll, wenn das so einfach funktionieren würde.

Gruß

Jenny1985