Brano: wenn deine Frau kündigt, glaube ich kaum, dass sie Recht auf Arbeitslosengeld hat. In Luxemburg ist Arbeitslosengeld nur für denjenigen der seine Arbeit unverschuldet verliert. Ansonsten gibt es noch Sozialhilfen, aber auch dann nicht, wenn du vorher freiwillig deine Arbeit aufgibst. Bei allen Leistungen ist auch immer vorausgesetzt dass man verfügbar ist für den Arbeitsmarkt.
Über deine Aussage über Flüchtlinge, schreibe ich lieber nix....teile aber absolut die Meinung von roland2.