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Forum / Familie und Gesundheit

Schwanger / Steuerklasse wechseln / Elterngeld  

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Lambe
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12 Jahren  ago  

Hallo,

hätte mal ne Frage bzgl Elterngeld und dessen Berechnung und die sinnvollste Handhabung als Grenzgänger.

Also wenn ich das richtig verstehe wird das Elterngeld in Deutschland immer noch auf Grundlage des Nettoverdienstes der Frau berechnet. D.h. es wäre bei einem verheirateten Ehepaar, bei dem beide Teile berufstätig sind und der Mann in Lux arbeitet, durchaus sinnvoll die Steuerklasse der Frau von bisher 4 und getrennte Veranlagung auf 3 zu ändern. Dadurch erhöht sich ja das Nettoeinkommen der Frau und somit später auch das Elterngeld. Natürlich ist bei der ganzen Sache zu berücksichtigen, dass man ne Menge Steuern nachzahlen muss.

Jetzt meine Frage: Wählt man die Steuerklasse 3, so wird man ja zwingend gemeinsam veranlagt. Heisst das, dass das Gehalt des Mannes aus Lux zur Berechnung der Steuer der Frau in D mit angerechnet wird (Progressionsvorbehalt)? Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel das trotzdem?

Man anhand eines Beispiels:

Frau verdient 3000 Euro und bekommt bei Steuerklasse 4 2000 Euro Netto heraus. Frau würde bei Steuerklasse 3 2400 Euro Netto bekommen. Also jeden Monat 400 Euro sparen, da diese 400 Euro und genau diese 400 Euro am Ende des Jahres nachzuzahlen sind. Oder kommen zu den 400 Euro noch Nachzahlungen, da durch die gemeinsame Veranlagung der STeuersatz ggf noch höher sein kann, wenn das Gehalt des Mannes aus L mit einberechnet wird?

Hoffe ich konnte die Frage einigermaßen verständlich machen. 🙂

Danke schonmal


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therbie
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12 Jahren  ago  

Hab Dir mal ne PN geschrieben


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aline265
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12 Jahren  ago  

Hallo,

ich vermute, dass sich das nicht lohnt. Wenn ihr zusammen veranlagt, wird das Luxemburger Gehalt deines Mannes bei der Steuer mit angerechnet, d.h. der Progressionsvorbehalt greift. Wenn dein Mann mehr verdient, müsste sich dein Steuersatz erhöhen. Wir hatten eine ähnliche Situation und bei uns war es erst sinnvoll zusammen zu veranlagen, als ich in Lux Teilzeit gearbeitet habe und weniger verdient habe als mein Mann in D'land. Ich hatte dies auch mit dem Steuerberater so durchgesprochen.

Allerdings muss man sagen, dass du es nur genau weißt, wenn du dich beim Steuerberater beraten lässt. Alternativ könntest in einem Steuerprogramm doch mal beide Varianten erfassen und gucken, was der Rechner rausgibt. Ich würde einmal eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung erfassen und alternativ noch die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung. Dann bekommst du wenigstens näherungsweise mal eine Idee, was am Ende rauskommt.

Viel Erfolg!


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Lambe
66 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo Aline,

nicht sicher ob du die Frage richtig verstanden hast. Dass eine gemeinsame Veranlagung nicht sinnvoll ist steht ausser Frage. Die Frage ist mehr, kann man eine getrennte Veranlagung machen, obwohl man fuer das Jahr die Steuerklasse 3 gewaehlt hat?

Gruss