Hallo,
hätte mal ne Frage bzgl Elterngeld und dessen Berechnung und die sinnvollste Handhabung als Grenzgänger.
Also wenn ich das richtig verstehe wird das Elterngeld in Deutschland immer noch auf Grundlage des Nettoverdienstes der Frau berechnet. D.h. es wäre bei einem verheirateten Ehepaar, bei dem beide Teile berufstätig sind und der Mann in Lux arbeitet, durchaus sinnvoll die Steuerklasse der Frau von bisher 4 und getrennte Veranlagung auf 3 zu ändern. Dadurch erhöht sich ja das Nettoeinkommen der Frau und somit später auch das Elterngeld. Natürlich ist bei der ganzen Sache zu berücksichtigen, dass man ne Menge Steuern nachzahlen muss.
Jetzt meine Frage: Wählt man die Steuerklasse 3, so wird man ja zwingend gemeinsam veranlagt. Heisst das, dass das Gehalt des Mannes aus Lux zur Berechnung der Steuer der Frau in D mit angerechnet wird (Progressionsvorbehalt)? Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel das trotzdem?
Man anhand eines Beispiels:
Frau verdient 3000 Euro und bekommt bei Steuerklasse 4 2000 Euro Netto heraus. Frau würde bei Steuerklasse 3 2400 Euro Netto bekommen. Also jeden Monat 400 Euro sparen, da diese 400 Euro und genau diese 400 Euro am Ende des Jahres nachzuzahlen sind. Oder kommen zu den 400 Euro noch Nachzahlungen, da durch die gemeinsame Veranlagung der STeuersatz ggf noch höher sein kann, wenn das Gehalt des Mannes aus L mit einberechnet wird?
Hoffe ich konnte die Frage einigermaßen verständlich machen. 🙂
Danke schonmal