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Forum / Familie und Gesundheit

Schwanger arbeitslos  

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Apo123
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen.

Ich plane eine Familie zu gründen. Wie es aussieht, wird die Firma in der ich arbeite aber bald von einem neuen Chef übernommen. Jetzt bin ich mir natürlich ziemlich sicher, dass der keine Schwangere Angestellte übernehmen wird. Was passiert dann mit mir? Stehen mir irgendwelche Gelder zu in dem Fall? Erlischt mein Anspruch auf Elterngeld? Aus Deutschland würde ich ja sicher nichts bekommen. Jetzt hab ich so lange wegen der Arbeit zurück gesteckt und will eigentlich nicht noch länger warten.

War mal jemand in dieser Situation?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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6 Jahren  ago  

Aus der LCGB Broschüre "MEINE RECHTE IM FALLE EINER KÜNDIGUNG":

"Bei einem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten, die sichaus einem Arbeitsvertrag ergeben, ebenfalls über. Was der Arbeitnehmer mitseiner Arbeit vor dem Betriebsübergang erworben hatte, muss vollständigaufrechterhalten werden.Der Betriebsübergang stellt an und für sich keinen Entlassungsgrund dar.Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil der Betriebsübergang zueiner erheblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen zum Nachteile desArbeitnehmers führt, gilt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses als vomArbeitgeber veranlasst."


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Apo123
2 Messages

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6 Jahren  ago  

Mh, dementsprechend dürfte mit ja nichts passieren. Das wäre natürlich der beste Fall. Danke schon mal für die Antwort. 

Hat denn schon mal jemand so eine Erfahrung gemacht?