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Forum / Familie und Gesundheit

Schwanger - Anspruch Urlaub  

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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

kann mir einer sagen wie der Anspruch auf Urlaub bei Schwangerschaft ist? mein Mutterschutz würde am 20.08. beginnen - würde dann am 20.12. enden. habe ich nur anteilsmäßig Anspruch auf meinen Urlaub bis 20.08.?? oder zählt der Mutterschutz wie "normale" arbeit und ich habe Anspruch auf meinen gesamten urlaub bis Ende des Jahres?! wäre dankbar für Antwort und bitte keine Nachrichten: DAS THEMA HATTEN WIR SCHON MAL 😎 ich habe nämlich nichts gefunden... DANKE


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Van
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Ich weiß von meinen schwangeren Kolleginnen, daß sie vollen Urlaubsanspruch hatten/haben. Nimm ihn noch vor dem Mutterschutz, für den Fall, daß du noch Erziehungsurlaub im Anschluß hast. Sonst verfällt er noch...


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Nina78
27 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, habe ich das richtig verstanden, dass man Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub hat, obwohl man nicht arbeitet? Grüssa


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

Ja, man hat im Mutterschutz (congé matern.) den Anspruch auf den Urlaub. Der Mutterschutz wird als ganz normale Arbeitszeit angerechnet. "Van" meint aber, falls sie den Erziehungsurlaub (congé parental) im Anschluss nimmt, sollte sie vorher ihren Urlaub aus 2009 aufgebraucht haben, da sie ja dann nicht mehr vor dem 31.3.10 arbeiten gehen wird. Im Erziehungsurlaub steht dir allerdings kein Urlaub zu!


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

das heißt also im klartext, ich habe jetzt noch 22 tage urlaub und da hätte ich KOMPLETT anspruch drauf ?! in deutschland ist das ja anders oder? mein chef ist anderer meinung er denkt ich dürfte den nur anteilsmäßig bis zum mutterschutz bekommen.

gibt es irgendein gesetz oder so dass ich das schriftlich habe?


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

.. wenn Du natürlich nich in diesem Jahr mit Deinem Erziehungsurlaub anfängst, hast Du NICHT den vollen Anspruch auf den Urlaub 2009. Bist Du z.B.ab 1. Oktober im Eltern- bzw. Erziehungsurlaub, hast Du Urlaubsanspruch für 9 Monate, also 3/4.

In dem Artikel: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3091[/url] ist unten ein Link zur Beratungsbroschüre der Familienkasse.

Weiß jemand, wie das ist mit Urlaub in Elternteilzeit? hat man dann 50% Anspruch auf Urlaub?


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

@amelie1: ??? meinst du jetzt mit elternurlaub den mutterschutz oder die 6 monate NACH dem mutterschutz...? wie gesagt, ET ist der 20.10. - gehe in Mutterschutz am 20.08. - geht dann bis 20.12.im anschluss dann congé parental...


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

Mutterschutz ist vor und nach der Geburt: Congé maternitée Elternurlaub ist entweder voll ein halbes Jahr oder du gehst während einem Jahr nur 50% arbeiten und erhälst in der Zeit dein halbes Gehalt sowie den Teil vom Elterngeld (siehe meinen Beitrag im Thread Erziehungszulage). Während du Elternteilzeit machst, wirst du genau so angesehen wie eine Teilzeitkraft, somit steht dir Urlaub für eine Teilzeitkraft zu. Da mini06 ja bis zum 20.12 im Mutterschutz ist (congé mat.), hast du also noch 9 Tage, die nicht mehr in die Regelung fallen. 9 Arbeitstage entsprechen ja noch nicht mal 1 Urlaubstag weniger. Du hast also deinen Jahresurlaub 09 minus einige Stunden zu bekommen. P.S. Wenn man stillt oder Mehrlinge erwartet stehen dir mehr als 2 Monate nach der Geburt zu. Beim Stillen z.B. verlängert sich der Mutterschutz um einen Monat (ärztliches Attest muss bei der CNPF eingereicht werden). Bei Frühgeburten verlängert sich diese Zeit um die Zeit die das Kind zu früh gekommen ist (Geburtsurkunde muss eh eingereicht werden). Auf Grund dessen erhälst du nach der Geburt eh ein Schreiben auf dem das genaue Datum steht an welchem du deine Arbeit wieder anzutreten hast. P.P.S.: Der Elternurlaub muss früh genug beim Arbeitgeber beantragt werden!


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

🙂 genau. Und: 6 Monate Vollzeit muss der AG genehmigen. Bei 12 Monate Teilzeit ist das nicht so, da bedarf es seiner Zustimmung! Er kann also verlangen, dass man 6 Monate Vollzeit nimmt. Wenn man für eine Betreuung sorgen kann, dann ist die 12-Monats-regelung sicherlich sinnvoll, da man nicht solange komplett aus dem Job raus ist. Eine Freundin von mir arbeitet abwechselnt 2 und 3 Tage die Woche, weil sich die Fahrt für Pendler für den Vormittag nicht lohnt.


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

@Simone: DANKE für die ausführliche Antwort :surprised:

hatte amelie1 falsch verstanden...