Hallo Alle,
zunächst einen schönen 3. Advent für Alle hier.
Durch die heutigen Beschlüsse der MPK mit der Bundeskanzlerin werden die Schulen bundesweit ab 16.12. geschlossen. Laut Aussage von Malu Dreyer werden die Schulen nach Ende der Weihnachtsferien noch bis zum 15.01. auf Fernunterricht setzen.
Das hieße: Noch 2 Wochen nach den Ferien kein Präsenzunterricht. Nun ist ist meine Frau systemrelevant (Lebensmitteleinzelhandel) in D berufstätig, ich inVollzeit in Lux. Unser Kleiner geht in die erste Klasse Grundschule.
Ich bin da eben auf der Webseite der LCGB auf einen Artikel getoßen, der sich auf den Urlaub aus familiären Gründen aufgrund der Corona Pandemie bezieht. Hier geht es vorrangig um die Quarantänisierung und/oder häusliche Isolierung eines zu betreuenden Kindes, aber auch um den Fall, dass Betreuungsstrukturen geschlossen sind. Zum Beantragen muss man ein spezielles Formular ausfüllen und unterschreiben und eine Bestätigung/Verfügung der zuständigen Behörde beifügen.
Greift diese Art von CPRF (Congé pour raison familiale) in diesem speziellen Fall?
Welche Bescheinigung brauche zum Beantragen? / Wer stellt die aus? Schule? Gesundheitsamt? Bildungministerium RlP?
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Vielen Dank für eure Meinungen/Antworten/Infos.....
Gruß