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Forum / Familie und Gesundheit

Schulschließung ab 16.12. Urlaub aus familiären Gründen?  

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Florian Faber
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4 Jahren  ago  

Hallo Alle,

zunächst einen schönen 3. Advent für Alle hier.

Durch die heutigen Beschlüsse der MPK mit der Bundeskanzlerin werden die Schulen bundesweit ab 16.12. geschlossen. Laut Aussage von Malu Dreyer werden die Schulen nach Ende der Weihnachtsferien noch bis zum 15.01. auf Fernunterricht setzen.

Das hieße: Noch 2 Wochen nach den Ferien kein Präsenzunterricht. Nun ist ist meine Frau systemrelevant (Lebensmitteleinzelhandel) in D berufstätig, ich inVollzeit in Lux. Unser Kleiner geht in die erste Klasse Grundschule.

Ich bin da eben auf der Webseite der LCGB auf einen Artikel getoßen, der sich auf den Urlaub aus familiären Gründen aufgrund der Corona Pandemie bezieht. Hier geht es vorrangig um die Quarantänisierung und/oder häusliche Isolierung eines zu betreuenden Kindes, aber auch um den Fall, dass Betreuungsstrukturen geschlossen sind. Zum Beantragen muss man ein spezielles Formular ausfüllen und unterschreiben und eine Bestätigung/Verfügung der zuständigen Behörde beifügen.

Greift diese Art von CPRF (Congé pour raison familiale) in diesem speziellen Fall?

Welche Bescheinigung brauche zum Beantragen? / Wer stellt die aus? Schule? Gesundheitsamt? Bildungministerium RlP?

Fragen über Fragen

Vielen Dank für eure Meinungen/Antworten/Infos.....

Gruß


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baumeister84
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4 Jahren  ago  

Hallo Florian.

Ich bin durch Schulschliessung auch betroffen.

Nun konnte ich eben jemanden von der CNS errreichen und dort sagte man mir, dass der congé p.r.f. in dem Fall (noch) nicht greift. Die warten auf eine Entscheidung der Regierung. Möglich ist es jedoch.


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Sarceni
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4 Jahren  ago  

Hallo Florian,

falls du in Rheinland-Pfalz wohnst: Die SCHULEN SCHLIESSEN NICHT am Mittwoch, es wird lediglich die Präsenzpflicht ausgesetzt. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, ihre Kinder zwischen Mittwoch (16. Dez.) und Ferienbeginn zur Schule zu schicken oder von zu Hause aus online am Unterricht teilzunehmen bzw. Schulaufgaben von zu Hause zu erledigen.

Danach sind Weihnachtsferien. Und nach den Ferien bleiben die Schulen zunächst geschlossen und Fernunterricht ist Pflicht.

Also noch etwas Zeit, sich um die Betreuung des Nachwuchses zu kümmern


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Florian Faber
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4 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten. 

Ja, das mit der Präsenzpflicht habe ich heute morgen auch gelesen. Wäre also für die 3 Tage vor den Ferien noch halbwegs entspannt. Die beiden Ferienwochen habe ich eh Urlaub weil meine Frau durchgehend arbeiten muss. 

Dann bleibt die Frage was in den beiden Wochen nach den Ferien passiert. Vielleicht passt die Regierung in Lux da noch was an.

Danke schonmal für euer Feedback 

 


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eufforie
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4 Jahren  ago  

Hallo Florian,

Urlaub aus familiären Gründen wird nur dann gewehrt wenn die Schule kein Notfallbetreuung anbietet, dass muss von dem Schulleiter bescheinigt werden. Oder das Kind gehört zu Risikogruppe, allerdings zu beachten - die Risikogruppen sind in Luxembourg und Deutschland nicht gleich.

 


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Eddy Thor
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4 Jahren  ago  

Die Schulen schließen zwar Mittwoch nicht, es findet aber KEIN Unterricht in der Schule statt! Es geht eher um Notbetreuung Mittwoch bis Freitag.Es geht also nicht darum, dass man sich überlegen kann, ob man die Kinder Zuhause unterrichten will..... leider ist das teilweise missverständlich geschrieben.Einfach mal auf den HP der Schulen gucken.

Auf der Homepage unserer Grundschule steht z.B., es findet keine Präsenz statt - die Kinder bleiben Zuhause. Bei Problemen bitte im Sekretariat melden.Von anderen Schulen habe ich es genauso gehört.

Leider kann es auch gut sein, dass der Fernunterricht nach dem 15. Januar noch weiter geht.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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4 Jahren  ago  

Also, an unserer Schule findet tatsächlich (für die Oberstufe) vom 16.12 - 18.12 noch Unterricht statt! Da darf man sich dann zwischen Sicherheit für unsere Kinder und Bildung entscheiden. ? 

Diese Schreiben ging vom Ministerium in RLP an die Schulen:

https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Umsetzung_der_Beschluesse.pdf


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tim1787
43 Messages

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4 Jahren  ago  

Auszug von der Seite der CNS 

( https://cns.public.lu/de/actualites/2020/fermeture-ecole.html)  

 

Schulschließungen in Deutschland

Die Bundesregierung hat beschlossen, im Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19 ab Mittwoch, 16.12.2020, die Schulen zu schließen.

Der außerordentliche Urlaub aus familiären Gründen, wie es ihn derzeit in Luxemburg gibt, kann nur im Falle einer Quarantäne oder Isolierung eines Kindes genommen werden.

Urlaub aus familiären Gründen ???? daher derzeit ????? im Zusammenhang mit der Schließung von Schulen in Deutschland genommen werden, es sei denn, das Kind befindet sich tatsächlich in Quarantäne oder Isolation.

Wenn die luxemburgische Regierung beschließt, neue Maßnahmen einzuführen, werden wir Sie selbstverständlich auf unserer Website www.cns.lu und unserer Facebook-Seite informieren.

Zum letzten Mal aktualisiert am 14/12/2020


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Florian Faber
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4 Jahren  ago  

Laut dem Pressebriefing von heute werden in Lux die Schulen zumindest bis zum 8. Januar geschlossen bleiben. 

Urlaub aus familiären Gründen kann wohl für diesen Zeitraum genommen werden. 

So der Stand der Dinge bis jetzt. Mal schauen was noch so passiert.  Ich persönlich schließe eine Verlängerung der Schulschließungen in Lux nicht aus. 

Grüße und frohe Weihnachten an Alle 


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Thomas Salm
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4 Jahren  ago  

Meine Kinder sind unter 13 Jahren und können die Betreuungseinrichtung (Kindergarten) nicht besuchen bzw. erhalten Fernunterricht (Grundschule). Im Falle von Kindern, die eine Schule oder Betreuungseinrichtung im Ausland besuchen, muss ein offizielles Dokument der zuständigen ausländischen Behörde vorgelegt werden. Wir leben in Rheinland-Pfalz. Was ist die zuständige Behörde? Welche Anforderungen muss das offizielle Dokument erfüllen?


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baumeister84
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4 Jahren  ago  

 @Thomas Salm

Hier ist eine Bescheinigung der Schul-/Kitaleitung ausreichend. So wurde es bei uns auch im ersten Lockdown gehandhabt.


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wieni
225 Messages

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4 Jahren  ago  

Moin moin,

wir haben soeben bei der CNS nachgefragt, ob der CRF, der ja bis einschliesslich 20.01. gesetzlich verankert ist, weiterhin Gültigkeit behält, da in Luxemburg ja die Kitas/Schulen wieder auf machen, aber eben in DE nicht.

Laut dem Menschen bei der CNS, sollte es weiterhin möglich sein, den CRF mit einem entsprechenden Dokument (z.B. Schreiben vom Ministerium) oder eben bei Kindern die nach dem 01.09.2016 geboren wurden ohne Nachweis zu nehmen. Er hat uns aber gefragt, wo wir wohnen. Sprich, kann sein, dass das z.B. für Deutschland eben noch möglich ist, während es in Luxemburg nicht mehr möglich ist. Bettel hatte ja in der Pressekonferenz gesagt, dass der CRF am 11.01. ausläuft.

Hat da noch jemand eine ähnliche Info?

Lg