Bis zu welchem Alter bzw. wird die Schulanfangszulage auch in der Lehre ausgezahlt. Finde nur ab wann die Zulage bezaht wird aber nicht bis zu welchen Zeitpunkt?! Woher weiß die Kasse wann ein Kind fertig ist???
Danke schon mal!!!
Wenn ich mich noch an die Frage dranhängen darf - gilt die Schulanfangszulage auch für Grenzgänger (Mann in Lux, Frau in Dtl.)? Das einzige was ich bei der CNP finde ist das hier:
Eine Schulanfangszulage wird für den Monat August bewilligt, für Kinder ab sechs Jahren, die zum Unterricht der Grundschule zugelassen sind. Diese Zulage dient der Minderung der Mehrausgaben, die durch den Schulanfang entstehen. Der Betrag der Schulanfangszulage ist abhängig vom Alter des Kindes, sowie von der Familiengruppe der das Kind angehört. Für Kinder die bei Schulbeginn noch keine sechs Jahre alt sind, kann die Schulanfangszulage auch mittels einer Schulbescheinigung beantragt werden. Sie wird ohne weitere Formalitäten ausgezahlt für Kinder die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen. Sie ist nicht mehr geschuldet und wird nicht mehr ausgezahlt im Laufe des Kalenderjahres während dem die Studien der Sekundarstufe oder der technischen Sekundarstufe abgeschlossen wurden. Die Beträge der Schulanfangszulage können Sie den aktuell gültigen Sozialparametern entnehmen.
@raschid Ja, gibt es - sie wird mit dem so genannten "Differenzkindergeld" im Januar des Folgejahres ausgezahlt
Wenn ich den Auszug von der CNP richtig deute, erhält man die Zulage bis zum jeweiligen Sekundarabschluss (=schulische Ausbildung), in D also z. B. Realschule = Sekundarabschluss I, Gymnasium = Sekundarabschluss II
Die Lehre (= berufliche Ausbildung) erfolgt NACH einem der o.g. Abschlüsse, also entfällt ab dem letzten Schuljahr in der "normalen" Schule die Schulanfangszulage.
Beispiel für D: Endet die reguläre Schulzeit mit dem 10. Schuljahr (Realschule = Sekundarstufe I), so bekommt man die letzte Schulanfangszulage mit Beginn des letzten Schuljahres (bzw. im Januar des Folgejahres bei Differenzzahlung)
Man möge mich korrigieren, wenn ich den Auszug falsch gedeutet habe