logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

schulanfangszulage - Wie lange egentlich??  

Profilbild von
etg21
Deutschland | 6 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Bis zu welchem Alter bzw. wird die Schulanfangszulage auch in der Lehre ausgezahlt. Finde nur ab wann die Zulage bezaht wird aber nicht bis zu welchen Zeitpunkt?! Woher weiß die Kasse wann ein Kind fertig ist???

Danke schon mal!!!


Profilbild von
raschid
Deutschland | 213 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Wenn ich mich noch an die Frage dranhängen darf - gilt die Schulanfangszulage auch für Grenzgänger (Mann in Lux, Frau in Dtl.)? Das einzige was ich bei der CNP finde ist das hier:

Eine Schulanfangszulage wird für den Monat August bewilligt, für Kinder ab sechs Jahren, die zum Unterricht der Grundschule zugelassen sind. Diese Zulage dient der Minderung der Mehrausgaben, die durch den Schulanfang entstehen. Der Betrag der Schulanfangszulage ist abhängig vom Alter des Kindes, sowie von der Familiengruppe der das Kind angehört. Für Kinder die bei Schulbeginn noch keine sechs Jahre alt sind, kann die Schulanfangszulage auch mittels einer Schulbescheinigung beantragt werden. Sie wird ohne weitere Formalitäten ausgezahlt für Kinder die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen. Sie ist nicht mehr geschuldet und wird nicht mehr ausgezahlt im Laufe des Kalenderjahres während dem die Studien der Sekundarstufe oder der technischen Sekundarstufe abgeschlossen wurden. Die Beträge der Schulanfangszulage können Sie den aktuell gültigen Sozialparametern entnehmen.


Profilbild von
Seonaid
139 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@raschid Ja, gibt es - sie wird mit dem so genannten "Differenzkindergeld" im Januar des Folgejahres ausgezahlt


Profilbild von
Acaillot
0 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hängt die Schulanfangszulage eigentlich auch davon ab, wann man "in das System eingetreten" ist? Das heißt, gibt es überhaupt jetzt im August noch die früheren Beiträge für die alte Kundschaft, oder ist dies wirklich vereinheitlichst worden für alle und jeden ab diesem Jahr?


Profilbild von
etg21
Deutschland | 6 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Kann keiner eine Antwort darauf geben? Bzw muss oder kann man in der Lehrzeit auch die Schulanfangszulage erhalten? Lg


Profilbild von
Seonaid
139 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Wenn ich den Auszug von der CNP richtig deute, erhält man die Zulage bis zum jeweiligen Sekundarabschluss (=schulische Ausbildung), in D also z. B. Realschule = Sekundarabschluss I, Gymnasium = Sekundarabschluss II

Die Lehre (= berufliche Ausbildung) erfolgt NACH einem der o.g. Abschlüsse, also entfällt ab dem letzten Schuljahr in der "normalen" Schule die Schulanfangszulage.

Beispiel für D: Endet die reguläre Schulzeit mit dem 10. Schuljahr (Realschule = Sekundarstufe I), so bekommt man die letzte Schulanfangszulage mit Beginn des letzten Schuljahres (bzw. im Januar des Folgejahres bei Differenzzahlung)

Man möge mich korrigieren, wenn ich den Auszug falsch gedeutet habe


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Die Schulanfangszulage wird bezahlt wenn die besuchte Schule den Anforderungen entspricht.

Hierzu bitte auf guichet.lu prüfen ob diese da sind oder nicht. Eine Schule im Bereich einer Lehre kann es sein, muss es aber nicht.


Profilbild von
raschid
Deutschland | 213 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

@Seonaid: Danke fuer die Info