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Forum / Familie und Gesundheit

Schreiben der Zukunftskeess - Reform der Familienleistungen  

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Johnrag
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8 Jahren  ago  

Hallo, ich lese hier sehr viel über das Schreiben der Zukunftskeess - Reform der Familienleistungen. Ich selbst bin auch davon betroffen und wollte auf diesem Weg mal nachfragen, was jetzt gemacht werden kann.

Es gibt online soviele "Petitionen", wo sich betroffene und auch einfach nur Unterstützer gegen ein Vorgehen stellen können. Ich denke für diese Schreiben, bzw. die angesprochenen Kürzungen muss sowas auch gemacht werden.

Ich finde es eine - in dem Fall für die Familie und das betroffene "Kind" - eine Diskriminierung, nicht als Familienmitglied anerkannt zu werden. Hin oder Her, ob diese Reform im Vorfeld auch veröffentlicht wurde. Ich persönlich habe erst bei Erhalt des Briefes davon erfahren - und dann "rückwirkend" auf August...

Ich finde es absolut nicht in Ordnung. EIn"nicht leibliches" Kind lebt bei mir im Haushalt und kostet mich ebenso viel Geld wie leibliche Kinder. Es kann also nicht sein, dass hier Unterschiede gemacht werden.

Meiner Meinung sollte es nach gemeldetem Wohnsitz verrechnet werden. Das ist das was zählt.

Wie könnte man das ganze angehen, bzw. Einspruch einlegen? Alleine hat man hier weniger Chancen, als im Kollektiv.


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Lambe
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8 Jahren  ago  

Hallo Login,

ich wuerde mich auch sehr fuer eine solche Massnahme interessieren. Falls du oder sonst wer weitere Informationen hat, bitte melden. Leider habe ich fuer genau dieses Thema bisher nichts im Internet finden koennen.

Danke


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info
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8 Jahren  ago  

Nur mal so, es ist der 21.sept und wenn ihr was machen wollt dann wird es richtig knapp, ansonsten ist der Bescheid eh rechtswirksam. Nachträgliche Einsprüche haben keine Chance, auch wenn sie sachlich noch so richtig sind.


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

" EIn"nicht leibliches" Kind lebt bei mir im Haushalt und kostet mich ebenso viel Geld wie leibliche Kinder. Es kann also nicht sein, dass hier Unterschiede gemacht werden."

Das stimmt so aber nicht: für das Kind des Partners, hast du keine finanziellen Verpflichtungen, sondern der Kindesvater, der unterhaltpflichtig ist. Wieso soll das Kind zu deinem Haushalt gehören, nur weil seine Eltern getrennt sind?! Dann könnte es ja auch zum Haushalt des anderen Elternteils gehören, das umso mehr, da heutzutage immer öfter geteiltes Sorgerecht beansprucht wird.

Ich bin übrigens auch betroffen (ein leibliches Kind, ein nicht leibliches), finde es allerdings normal, dass für mein Stiefkind nix von Luxemburger Seite bezahlt wird, da kein Elternteil in Luxemburg arbeitet (nur ich)......


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8 Jahren  ago  

Naja, bin ja auch betroffen und ich kann dir sagen das man sehr schnell Unterhaltsverpflichtet ist, auch als nicht leiblicher Vater. Bei der Unterhaltsverpflichtung der Mutter wird ja in die Leistungsfähigkeit das "Einkommen" aus der Zugewinngemeinschaft, auch "Ehe" gennant herangezogen.

Ansonsten hier noch eine schöne Erklärung von einem Anwalt: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101215-ist-der-neue-ehemann-der-kindesmutter-fuer-ihre-kinder-unterhaltspflichtig-wenn-der-leibliche-vater-nicht-zahlt


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Seonaid
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8 Jahren  ago  

Zunächst, es ist nicht immer nur der Kindsvater, der unterhaltspflichtig ist. Es gibt auch alleinerziehende Väter und demzufolge unterhaltspflichtige Mütter! Nur, was ist, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht greifbar ist und daher auch keinen Unterhalt zahlt? In D gibt es zwar die Unterhaltsbeihilfe, aber die erlischt mit dem 12. Lebensjahr des Kindes.

Denke, für diese Fälle ist es hart, von jetzt auf gleich auf das Kindergeld aus Luxemburg zu verzichten. Es gibt sicherlich einige Familien, deren gemeinsames Einkommen nicht hoch genug ist, um den nun fehlenden Betrag "mal eben so" zu kompensieren.


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Lambe
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8 Jahren  ago  

Hallo info,

was genau muesste den schnellstmoeglich unternommen warden damit der Bescheid nicht rechtsgueltig wird? Schriftlichen Widerspruch erheben und per Einschreiben an die Zukunftskees schicken?

Sieht irgendjemand den ueberhaupt eine Chance, dass hier etwas unternommen werden kann? Wie ist den dein Vorgehen @ info? Hast du Widerspruch eingelegt?

Gruss


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8 Jahren  ago  

Unter Absatz "Rechtsmittel" wir das erklärt.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/parents/allocation-naissance/allocations-familiales/index.html


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Lambe
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8 Jahren  ago  

Danke info,

bist du gegen den Bescheid vorgegangen und hast dich an den Präsidenten des Direktionsausschuss der Zukunftskasse gewendet?


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8 Jahren  ago  

Der Kindergeldanspruch von meinem "Patchwork" Kind läuft im Oktober aus und darum tue ich mir den Stress nicht an. Dafür sind mir meine Nerven zu schade.


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Lambe
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8 Jahren  ago  

Kann ich verstehen. Kennt denn jemand einen Anwalt, welcher auf solche Fälle spezialisiert wäre? Also speziell Sozialrecht und Grenzgänger Luxembourg.


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Lambe
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8 Jahren  ago  

Noch eine andere Frage, ist der Kinderbonus für die Pflege- und Patchworkkinder auch komplett gestrichen oder wird dieser noch später bei der Steuererklärung berücksichtigt?